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Prozess gegen Maddie-Verdächtigen geplatzt

Der Vergewaltigungs-Prozess gegen den Verdächtigen Christian B. ist geplatzt. Das Landesgericht in Braunschweig erklärt sich als "nicht zuständig".

Carolin Rothmüller
2007 verschwand die damals dreijährige Britin Madeleine – auch Maddie genannt – aus einem Ferienappartement im portugiesischen Praia da Luz.
2007 verschwand die damals dreijährige Britin Madeleine – auch Maddie genannt – aus einem Ferienappartement im portugiesischen Praia da Luz.
ABDELHAK SENNA / AFP / picturedesk.com

Das Landesgericht Braunschweig (Deutschland) habe sich "hinsichtlich der Anklage gegen Christian B. für unzuständig erklärt und den Haftbefehl gegen diesen aufgehoben", erklärte der Anwalt des Verdächtigen, Friedrich Fülscher. Bereits während des Ermittlungsverfahrens habe die Verteidigung darauf hingewiesen, dass eine örtliche Zuständigkeit der Braunschweiger Justiz nicht bestehen dürfte, erklärte der Anwalt weiter.

Anklage durch die Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte gegen Christian B., der 2007 die kleine Maddie McCann entführt und getötet haben soll, Anklage erhoben. Dieses Jahr sollte dem Verdächtigen wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern ein Prozess drohen. Die Anklage erfolgte aufgrund Beweisen, die im Rahmen der Ermittlungen im Fall Maddie aufgetaucht sind, so die "Bild".

Zuständigkeit unklar

Seinen letzten in Deutschland gemeldeten Wohnsitz hatte der Angeklagte 2016 in Braunschweig, daraus leitete die Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit ab. "Durch dem BGH ist längst entschieden, dass es zur Begründung eines Wohnsitzes nicht darauf ankommt, wo ein Beschuldigter gemeldet ist. Der Beschuldigte wohnte vor seiner Festnahme im Ausland zuletzt auf seinem Grundstück in Neuwegersleben", sagte Fülscher zu "Bild". 

Die Aufhebung des Haftbefehls bedeutet jedoch nicht, dass Christian B. freikommt. Derzeit sitzt er in Deutschland eine siebenjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung ab.

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