Oberösterreich
Polizei geht nach Krankl-Festnahme in die Offensive
Hans Krankl sei nicht nur auf einen Polizisten losgerast, sondern habe drei Beamte angefahren, so die Polizei. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wie berichtet, kam es am Sonntag zu einer umstrittenen Szene nach dem Bundesliga-Topspiel zwischen dem LASK und Rapid Wien (2:1). ÖFB-Legende Hans Krankl soll einen Polizisten angefahren haben und wurde danach kurzzeitig festgenommen. Gegenüber der "Kronen Zeitung" bestätigte er die Vorwürfe, streitet aber vehement ab, auf einen Beamten losgefahren zu sein.
Hans Krankl nach Rapid-Match kurzzeitig festgenommen >>
"Ich wollte vom Parkplatz aus rechts abbiegen und wurde dabei von einem Polizisten gestoppt, der mir sagte, ich müsste warten, weil zuerst die Rapid-Fans mit einem Bus weggebracht werden. Die Straße war aber frei und es gab keinen Grund, mich aufzuhalten. Daraufhin verlangte der Beamte meine Fahrzeugpapiere und sagte, dass ich festgenommen sei", schildert der Cordoba-Held die Situation in Pasching gegenüber der "Krone".
"Lenker ignorierte Haltezeichen"
Die Version der Polizei klingt jedoch etwas anders. Hierbei äußert man sich nicht mit einem offiziellen Statement, sondern macht das in Form einer normalen Presseaussendung, die die Vorkommnisse mit einem "69-jährigen Wiener" schildert. Einleitend wird auf das zuvor stattgefundene "Hochrisikospiel in der Gemeinde Pasching" Bezug genommen, nach welchem die Polizei die koordinierte Abreise der Gästefans sicherstellen wollte.
Dabei wollte man besagten Wiener mit seinem Fahrzeug anhalten. "Der Lenker leistete dem deutlich gegebenen Haltezeichen nicht Folge und fuhr auf einen Polizisten zu", so die oberösterreichische Polizei, die derzeit auch wegen des Fall Kellermayr im Rampenlicht der Öffentlichkeit steht.
Mehrere Kontakte
Krankl habe sein Fahrzeug erst gestoppt, als es bereits einen leichten Körperkontakt zwischen dem Beamten und der Stoßstange gegeben haben soll. Damit vermeintlich nicht genug: "Anschließend rollte er mit dem Fahrzeug auf zwei weitere Polizisten zu und stoppte auch dort erst nach einem neuerlichen Kontakt."
Die Polizei bestätigt abschließend die Festnahme laut Bestimmungen der Strafprozessordnung. Nach erfolgter Belehrung, Identitätsfeststellung und Sachverhaltsaufnahme wurde der Wiener wieder enthaftet. Weitere Ermittlungen folgen, es gilt die Unschuldsvermutung.