"Üble Nachrede"

Polizei-Chef will Pilnacek-Buch von Pilz verbieten

Der grüne Ex-"Aufdecker" Peter Pilz hat ein Buch über den verstorbenen Sektionschef Christian Pilnacek geschrieben. Das bringt ihm juristischen Ärger.
Heute Politik
19.03.2025, 05:15

Am 20. Oktober 2023 ist der mächtige Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek verstorben. Mit seinem Tod beschäftigt sich das Buch "Pilnacek. Der Tod des Sektionschefs". Dieses hat Peter Pilz über seine "Zack Media GmbH" im Februar 2025 herausgebracht.

Schwere Vorwürfe von Pilz

In dem Buch erhebt Pilz schwere Vorwürfe gegen zahlreiche Personen und Institutionen, wie die Staatsanwaltschaft Krems im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Todesursache erhebt. So handle es sich "mit größter Wahrscheinlichkeit" um einen Mord.

Eine dieser Personen wehrt sich jetzt: Bundespolizeidirektor Michael Takács hat beim Straflandesgericht Wien "medienrechtliche Anträge" eingebracht. Die Unterstellungen, die Pilz gegen ihn erhebt, wiegen schwer. Sie sind im Schreiben von Takács-Anwalt Peter Zöchbauer an das Gericht penibel aufgelistet.

Die Passagen im Wortlaut:

"-) Auf Seite 55 verweist die Antragsgegnerin" (Peter Pilz bzw. Zack Media GmbH, Anm.) darauf, dass sich mit meiner Person „schon früh eine türkise Polizeikette“ geschlossen hätte, weil ich zum einen Medien über den Tod des Christian Pilnacek informiert und zum anderen die ermittelten Beamten "gewarnt" hätte, die sodann "wusste(n), was zu tun war", zumal "binnen weniger Stunden (…) die Zeichen auf Selbstmord" gestanden seien (Seite 56).

Pilnacek-Handy widerrechtlich konfisziert?

-) auf Seiten 84 f suggeriert die Antragsgegnerin, dass die angeblich widerrechtliche Sicherstellung des Mobiltelefons von Mag. Christian Pilnacek weniger vom niederösterreichischen Landespolizeidirektor Franz Popp ausgegangen sei, sondern von einem der drei Entscheidungsträger über ihm, nämlich ua "Bundespolizeidirektor Michael Takacs";

-) auf Seite 96 unterstellt mir die Antragsgegnerin, aus Ermittlern des Landeskriminalamts einen "Daten-Putztrupp der ÖVP gemacht" zu haben („War es der Bundespolizeidirektor, der Generaldirektor oder der Minister selbst?“);

-) auf Seite 97 (untere Seitenhälfte) behauptet die Antragsgegnerin, dass ich es zu verantworten hätte, dass das Mobiltelefon des Verstorbenen "dem Zugriff der Ermittler entzogen" wurde, zumal ich Teil der "ÖVP-Familie" sei (Seite 98 oben);

-) auf Seite 119 unterstellt mir die Antragsgegnerin, dass ich Anna P., der früheren Mitbewohnerin von Karin Wurm, aus Anlass des Todes von Mag. Christian Pilnacek den "Rat" erteilt hätte, dessen Laptop nicht herauszugeben, sondern ihn "verschwinden" zu lassen; so wird mir vorgeworfen, versucht zu haben, Anna P. zu einer Unterschlagung zu bestimmen (§§12 zweiter Fall, 15, 134 Abs 1 StGB)."

Peter Pilz
Denise Auer

Takács-Anwalt: Straftat unterstellt

Diese Passagen würden den Eindruck erwecken, dass Takács mit den angeführten Maßnahmen versucht habe, den angeblichen Mord an Pilnacek als Selbstmord zu inszenieren, heißt es im Schreiben weiter. Damit würde Takács gerichtlich strafbares Verhalten unterstellt.

Das sind zu viele Vorwürfe für Takács: "Die erhobenen Vorwürfe sind unwahr. Sie entbehren jeglicher Grundlage. Die Antragsgegnerin verfügt über keinerlei seriöse Basisinformation für ihre Spekulationen", schreibt Anwalt Zöchbauer. Zudem seien die Vorwürfe bereits im Jänner 2025 im Zuge von Rechercheanfragen zurückgewiesen worden.

Pilz soll Entschädigung zahlen

Der Polizeichef verlangt deshalb die Zahlung einer Entschädigung sowie die  Urteilsveröffentlichung ausgerechnet in der "Kronen Zeitung". Begründung: Die habe "laufend über die Behauptungen des Dr. Peter Pilz berichtet". Zudem soll Pilz Takács auch die Verfahrenskosten ersetzen müssen.

Der Hammer für den ehemaligen grünen "Aufdecker" ist aber wohl der: Das betreffende Buch soll eingezogen – also verboten – werden.

Anwalt: "Weitere Schritte in Vorbereitung"

Zöchbauer bestätigte übrigens im "Heute"-Gespräch, am Montag "medienrechtliche Anträge eingebracht" zu haben. Nachsatz: "Weitere Schritte sind in Vorbereitung." Die Unschuldsvermutung gilt.

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