Niederösterreich

Pflichtbesuch bei Bub (3) kostet Vater 6.000 € im Monat

Ein Wiener (51) kämpft um seinen Sohn (3), muss 6.000 Euro im Monat aufwenden, um den Kleinen regelmäßig am Wochenende sehen zu können.

Der Vater (51) mit seinem Sohn (3)
Der Vater (51) mit seinem Sohn (3)
privat

Seit rund zwei Jahren kämpft der ehemalige Globetrotter und Unternehmer Erich I. (Anm.: Name geändert, um die Persönlichkeitsrechte des Kindes und der Mutter zu wahren) um die geteilte Obsorge für seinen dreijährigen Sohn.

Nach rund vier Jahren Beziehung war der Bub während des ersten Lockdowns 2020 zur Welt gekommen. Die Familie wohnte in einem schönen Haus in Niederösterreich. "Nach der Geburt wurde es schwierig. Ich habe sehr viel gearbeitet, war in der Pandemiezeit in der Hygienebranche tätig, die Mutter wurde dadurch zusehends unzufrieden."

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    Vater (51) mit Sohn (3)
    Vater (51) mit Sohn (3)
    privat

    Schließlich zog die rund zehn Jahre jüngere Kindsmutter von Niederösterreich zurück nach Vorarlberg. Den gemeinsamen Sohn (3) nahm sie mit, Erich I. bekam per Gerichtsbeschluss ein Kontaktrecht jede Woche.

    Megatrip nach Vorarlberg

    „Jeden Donnerstag fliege ich von Wien nach München, nehme mir dann einen Mietwagen, fahre 240 Kilometer nach Vorarlberg, nehme am Donnerstag um 17 Uhr das Kind entgegen, nächtige mit meinem Sohn zwei Tage im Hotel und übergebe den Bub am Samstag um 18 Uhr“, erzählt der Vater. Die monatlichen Kosten für Flug, Auto, Hotel, Unternehmungen: rund 6.000 Euro. Rund 500 Euro kostet der Flug (Anm.: Vater muss in den ersten drei Reihen sitzen aufgrund von Panikattacken, also Business-Class), 400 Euro Leihwagen, 160 Euro pro Nacht fürs Hotel machen 320 Euro aus, Benzin, Essen, Trinken, Ausflüge rund 200 bis 400 Euro).

    Das Gericht verbietet dem Vater aus Kindeswohlsgründen, mit dem Sohn innerhalb Österreichs zu reisen, hat jedoch keine Probleme, wenn die Mutter ins Ausland fliegt. Einige Mal konnte Erich I. aus Zeitgründen seinen Sohn nicht besuchen, die Mutter verlangte prompt eine Beugestrafe.

    "Nicht mal zum Vatertag durfte ich den Kleinen besuchen. Die Begründung der 27-jährigen Richterin: "Es entspricht dem Kindeswohl, wenn dem Kindesvater noch kein zusätzliches Kontaktrecht am Vatertag 2023 eingeräumt wird, da der Minderjährige in Anbetracht seines Alters noch nicht in der Lage ist, die Bedeutung des Vatertages uneingeschränkt zu erkennen und ein solches Kontaktrecht vor allem den Interessen des Kindesvaters entsprechen würde."

    Ehemann von Erstrichterin entscheidet über Rekurs

    Erich I., der langsam verzweifelt, meint weiter: "Die kennen sich alle untereinander, haben gemeinsam in Innsbruck studiert und ich bin ja nur der Wiener bzw. der Vater aus Wien." Denn auch sämtliche seiner Rekurse würden nur abgelehnt werden, jedoch jene der Kindesmutter würden laut 51-Jährigem durchgewunken werden. "Der Ehemann der Erstrichterin und der Ehemann der Anwältin der Kindsmutter sind beide Richter am Gericht, wo die Einsprüche bearbeitet wurden. Welcher Gatte entscheidet gegen seine eigene Frau?", fragt der Wiener, der keinesfalls einen Rosenkrieg mit seiner Ex will. "Mir geht es echt nur ums Kind und um mein Recht als Vater."

    Hilfe von Anwalt

    Mittlerweile hat sich Erich I. den renommierten Wiener Rechtsanwalt Florian Höllwarth als Rechtsbeistand genommen. Der Advokat reichte jetzt auch Privatanklage ein. Der Vater des 3-Jährigen will indes weiterkämpfen.

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