Gesundheit
Long Covid soll als Berufskrankheit anerkannt werden
Unter gewissen Voraussetzungen soll Long Covid als Berufskrankheit anerkannt und ein Pensionsanspruch geltend werden – das fordert die SPÖ.
Mit neuen Forderungen lässt der stellvertretende SPÖ-Klubobmann, Jörg Leichtfried, aufhorchen. In einer Pressekonferenz fordert er dringend weitere, bessere Strategien, um Long Covid-Betroffenen in Österreich zu helfen. Derzeit wisse man von rund 60.000 Long Covid-Patienten. Schätzungen gehen aber von rund 170.000 Menschen in Österreich aus, die unter verschiedensten Symptomen wie ständige Erschöpfung, Muskelschwäche, Luftnot, Konzentrationsstörungen, Schwindel, Schlafstörungen oder Angststörungen leiden.
Investitionen in Reha und Forschung
Konkret meint Leichtfried eine Ausweitung des Angebots an Reha-Einrichtungen und Investitionen in die Forschung. Leichtfried mahnte, die wirtschaftlichen, körperlichen und seelischen Begleiterscheinungen von Long Covid nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Deshalb brauche es eine Strategie. Derzeit gebe es keine Anlaufstellen, keine Studien und keine Zahlen: "Vom Kopf in den Sand stecken ist noch nie etwas besser geworden."
Nicht nur körperliche Folgen
Long Covid hat nicht nur körperliche, sondern auch psychische und finanzielle Folgen. Deshalb solle – gemäß dem deutschen Modell – Long Covid als Berufskrankheit gelten, wenn die Ansteckung entweder auf dem Weg zur Arbeit oder am Arbeitsplatz passiert. In Österreich ist Long Covid nur in bestimmten Branchen (Gesundheit) als Berufskrankheit anerkannt, in Deutschland in allen Berufen.
Wird eine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt und ist damit die Unfallversicherung zuständig, hat das für die Betroffene Vorteile: Sie haben Anspruch auf die (spezialisierten) Reha-Angebote der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) sowie bei Berufseinschränkungen/-unfähigkeit aufgrund der Krankheit auch auf eine Pension. Schätzungen gehen davon aus, dass rund 10 Prozent der Menschen, die an Covid-19 erkrankt sind, später auch an Long Covid leiden könnten.
Long Covid-Regelung in Deutschland
Laut Information der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zählen jene Personen dazu, die infolge ihrer Tätigkeit im Gesundheitsdienst (Krankenhäuser, Arztpraxen, Apotheken, Physiotherapieeinrichtungen, Krankentransporte, Rettungsdienste oder Pflegedienstleistungen),
in der Wohlfahrtspflege (Kinder-, Jugend-, Familien und Altenhilfe sowie zur Hilfe für behinderte oder psychisch erkrankte Menschen oder Menschen in besonderen sozialen Situationen (z.B. Suchthilfe oder Hilfen für Wohnungslose)),
oder in einem Laboratorium mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert werden und deshalb an COVID-19 erkranken. Gleiches gilt für Personengruppen, die bei ihrer versicherten Tätigkeit der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt sind.
Ob einzelne Personen durch ihre Tätigkeiten in anderen Bereichen in ähnlichem Maße einer Infektionsgefahr ausgesetzt sind, hänge von der Art der Kontakte mit infizierten Personen ab. Diese müssen bestimmungsgemäß mit unmittelbarem Körperkontakt (zB. Tätigkeiten des Friseurhandwerks) oder mit gesichtsnahen Tätigkeiten (zB. kosmetischen Behandlungen) verbunden sein.
Darüber hinaus gibt es bislang keine wissenschaftlich gesicherten Hinweise darauf, dass bestimmte Berufsgruppen wie zB. Kassierer oder Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr bei ihren Tätigkeiten einem vergleichbar erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Damit Long Covid als Berufskrankheit anerkannt wird, müssen mindestens geringfügige klinische Symptome auftreten. Treten erst später Gesundheitsschäden auf, die als Folge der Infektion anzusehen sind, kann eine Berufskrankheit ab diesem Zeitpunkt anerkannt werden.