"Horror-Vater von Amstetten"

Paukenschlag! Das passiert jetzt mit Josef Fritzl

Josef Fritzl, der "Horror-Vater von Amstetten", kämpfte am Dienstag um seine Verlegung! Nun steht fest, wie es mit dem 89-Jährigen weitergeht.

André Wilding
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    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Sabine Hertel

    Der nach dem Inzestfall von Amstetten in Niederösterreich zu lebenslang verurteilte und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesene Josef Fritzl ist am Dienstag, 30. April, erneut gerichtlich angehört worden.

    Um Punkt 13 Uhr hatte die Verhandlung begonnen. Dabei entschied ein 3-Richter-Senat, ob der 89-Jährige aus dem Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln darf.

    Kurz vor 15 Uhr dann der Paukenschlag: Die Entscheidung wurde vertagt! Sie soll erst "in den nächsten Tagen" schriftlich ergehen.

    "Die juristischen Fakten sprechen zu hundert Prozent für eine Entlassung", meinte Fritzls Top-Anwältin Astrid Wagner im Vorfeld der Anhörung zu "Heute". Und weiter: "Rein körperlich ist er für sein Alter ziemlich fit und könnte noch etwas machen", erklärte Wagner.

    Ein Arzt hatte dem verurteilten Mörder und Vergewaltiger daher erst vor kurzem auch weiterhin "Gefährlichkeit" attestiert. Eine Entscheidung hatte Fritzl bereits im Vorfeld der Anhörung für sich getroffen: Er möchte keine Fanpost mehr bekommen.

    Diesen Wunsch hat Fritzl

    Star-Anwältin Astrid Wagner hatte ihren Klienten bereits vor der Anhörung darauf vorbereitet, dass "alles möglich ist". Fritzl hat gegenüber der Juristin immer wieder betont, dass er gerne "selbstständig" sein möchte.

    Der "Horror-Vater von Amstetten" träume zudem davon, "dass er einmal endgültig aus der Haft entlassen wird." Es sei ihm laut Wagner daher auch wichtig, "dass er irgendwo einmal ein kleines Häuschen und einen Garten hat."

    Das Landesgericht Krems hatte im Jänner 2024 Fritzls bedingte Verlegung in den Normalvollzug entschieden. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Wien dann allerdings wieder aufgehoben. Eine generelle Entlassung war mit Verweis auf "spezialpräventiven Gründen" abgeschmettert worden.

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      privat, iStock

      Auf den Punkt gebracht

      • Josef Fritzl, der "Horror-Vater von Amstetten", wird bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen und in den Normalvollzug verlegt, nachdem ein 3-Richter-Senat entschieden hat, dass die juristischen Fakten zu hundert Prozent für eine Entlassung sprechen
      • Fritzl möchte keine Fanpost mehr bekommen und träumt davon, einmal endgültig aus der Haft entlassen zu werden, um ein kleines Häuschen und einen Garten zu haben
      wil
      Akt.