"Monster von Amstetten"

Plötzliche Wende – wird Fritzl nun doch nicht verlegt?

Letzte Woche wurde entschieden, dass Fritzl aus dem Maßnahmen-Vollzug bedingt entlassen wird. Jetzt legt die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein.

David Winter
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    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Das erste Foto seit 15 Jahren: Josef Fritzl am Weg zum Landesgericht Krems.
    Sabine Hertel

    Die Entscheidung war ein Paukenschlag am letzten Donnerstag im Landesgericht Krems! Josef Fritzl wird bedingt entlassen. Fritzl sollte aus dem Maßnahmen-Vollzug entlassen und in einen Normalvollzug gebracht werden. Allerdings könnte es nun doch anders kommen. Jetzt muss das Oberlandesgericht (OLG) über das Schicksal vom "Horror-Vater von Amstetten" entscheiden.

    Video: Hier wird Fritzl aus dem Gericht gefahren

    Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben. Die Staatsanwälte waren bei der Anhörung gar nicht anwesend. Jetzt legen sie doch Beschwerde ein gegen die Entscheidung des Dreiersenats. 

    Der Fall wandert damit zum OLG. Nun müssen die Wiener Richter entscheiden, ob Josef Fritzl in den Maßnahmen-Vollzug darf oder nicht. "Mein Mandant hat einen geistigen Abbau und ist hochgradig dement", so Fritzl-Anwältin Astrid Wagner. Außerdem hätte er sich in der Haft intensiv mit seinen Straftaten auseinandergesetzt. "Dieser Mensch ist nicht mehr gefährlich", stellte die Star-Anwältin weiter klar.

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      <strong>17.11.2024: Heeres-Blamage: Unser Luftraum ist völlig ungeschützt.</strong> Österreich kann seinen eigenen Luftraum nicht mehr verteidigen. Die Eurofighter können nicht abheben, <a data-li-document-ref="120072835" href="https://www.heute.at/s/heeres-blamage-unser-luftraum-ist-voellig-ungeschuetzt-120072835">obwohl die Jets selbst einsatzbereit wären &gt;&gt;</a>
      17.11.2024: Heeres-Blamage: Unser Luftraum ist völlig ungeschützt. Österreich kann seinen eigenen Luftraum nicht mehr verteidigen. Die Eurofighter können nicht abheben, obwohl die Jets selbst einsatzbereit wären >>
      Bundesheer / OTS
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      Akt.