Gericht spricht Machtwort
ORF kündigte aufmüpfige Redakteurin zu Unrecht
ORF-Redakteurin Sonja Sagmeister wurde zu Unrecht gekündigt, hat nun das Arbeits- und Sozialgericht entschieden. Der Rundfunk ist "überrascht".
Die Causa ORF gegen Sonja Sagmeister ist um eine weitere Facette reicher. Wie berichtet, wurde die langjährige ZiB-Redakteurin letzten Herbst nach einem langen Konflikt gekündigt. Knackpunkt war ein Interview mit Wirtschaftsminister Martin Kocher, bei dem sie nur Fragen zu einem bestimmten Themenkomplex stellen durfte.
Sagmeister verweigerte das in Bezug auf das Redaktionsstatut und beschwerte sich beim ORF-General über die versuchte Einschränkung. Es folgten laut Sagmeister immer neue, dienstliche Schikanen, die schließlich in einer Versetzung ins "Todesarchiv" gipfelten. Die profilierte Wirtschaftsjournalistin musste plötzlich am laufenden Band Nachrufe für noch lebende Personen vorbereiten.
Kündigung war nicht rechtens
Sie versuchte, sich per Anwalt und Arbeiterkammer gegen diese Versetzung zu wehren. Doch kurz vor der ersten Verhandlung am Arbeits- und Sozialgericht wurde sie gekündigt. Am Mittwoch folgte schließlich der Prozess, in dem die Kündigung angefochten werden sollte.
Dort setzte es eine kleine Überraschung: Der ORF habe die Redakteurin zu Unrecht gekündigt, so das Gericht. Der Richter folgte der Argumentation Sagmeisters, sah eine Motivkündigung wegen widerständigen Verhaltens im Zusammenhang mit einem Ministerinterview, so der "Standard". "Es ist ein Erfolg für die Pressefreiheit. Es zeigt, dass selbstbewusster Journalismus ein hohes Gut ist, für das es sich zu kämpfen lohnt", meinte Sagmeister nach dem Urteil zu "Heute".
ORF überrascht
"Der ORF nimmt das heute ergangene Urteil überrascht zur Kenntnis und ist weiterhin von der Stichhaltigkeit seiner Argumente in dieser Causa überzeugt." Das Gericht sei den "durch zahlreiche Zeugenaussagen untermauerten Argumenten" nicht gefolgt, weshalb der ORF gegen das Urteil berufen werde.
Offizieller Kündigungsgrund war eine nicht ordnungsgemäß gemeldete Nebenbeschäftigung, bei der es sich aber um ein karitatives Engagement zur Entwicklungshilfe in Afrika handelte. Das Gericht warf dem ORF vor, dass dies der allererste Fall wäre, in dem ein ORF-Redakteur wegen einer nicht ordnungsgemäß gemeldeten Nebenbeschäftigung gekündigt werden würde.
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Auf den Punkt gebracht
- Der langjährige Konflikt zwischen dem ORF und der ZiB-Redakteurin Sonja Sagmeister erreichte einen neuen Höhepunkt, als ein Gericht entschied, dass ihre Kündigung unrechtmäßig war.
- Sagmeister hatte sich gegen Einschränkungen bei einem Interview mit Wirtschaftsminister Martin Kocher gewehrt und wurde daraufhin schikaniert und schließlich gekündigt, was das Gericht als Motivkündigung anerkannte.