Politik

ÖVP fordert Haft-Strafen für Klima-Kleber

Die ÖVP sieht in ihrem "Zukunftsplan 2030" härtere Strafen für Klima-Aktivisten, die den Verkehr blockieren, vor.

Heute Redaktion
Klima-Kleber der Letzten Generation blockierten am 29. Juli 2023 inmitten der größten Reisewelle die Brennerautobahn (A13) bei Martrei.
Klima-Kleber der Letzten Generation blockierten am 29. Juli 2023 inmitten der größten Reisewelle die Brennerautobahn (A13) bei Martrei.
Letzte Generation Österreich

Die "Letzte Generation" sorgt mit ihren Protesten für besseren Klimaschutz immer wieder für Aufregung. Erst am Mittwoch wurde der Verkehr in Innsbruck lahmgelegt, "Heute" berichtete.

Die ÖVP verschärft nun ihren Kurs in der Debatte und sieht in ihrem "Zukunftsplan 2030" härtere Strafen für Klima-Aktivisten, die den Verkehr blockieren, vor. Das geht aus einem Entwurf, der der APA vorliegt, hervor.

Vorbild Deutschland

Wie der "Kurier" berichtet hat die Volkspartei dafür drei zentrale Maßnahmen formuliert. So soll ein neuer Straftatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, um "Klimakleber effektiv zur Rechenschaft zu ziehen". Deutschland gilt dabei als Vorbild. Dort wurden Klima-Kleber bereits zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt.

Zweitens sieht der Zukunftsplan auch Strafverschärfungen in der Straßenverkehrsordnung vor, damit Einsatzfahrzeuge nicht mehr behindert werden können.

Versammlungsgesetz verschärfen

Als dritten Punkt möchte Karl Nehammer auch das Versammlungsgesetz verschärfen. Versammlungen sollen nicht mehr missbraucht werden können, um die öffentliche Ordnung zu gefährden. Das Vorgehen der "radikalen Klimaaktivisten mit rechtswidrigen Methoden" beinträchtige und bedrohe die österreichische Bevölkerung und den Rechtsstaat, heißt es im Entwurf: "Für uns ist klar: Sabotage an der Zivilgesellschaft darf nicht ungestraft bleiben."

Auch Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hatte unlängst Haftstrafen für Klima-Kleber gefordert und wandte sich in einem Brief an Justizministerin Alma Zadic. 

Grünen-Justizsprecherin Agnes Prammer erteilte dem Vorschlag aber eine Absage: "Schon jetzt gibt es genügend rechtliche Möglichkeiten um einzugreifen, wo eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen passiert." Zudem sei das Versammlungsrecht ein besonders hohes Gut und werde vom Höchstgericht sensibel ausgelegt, so Prammer.

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