Niederösterreich

Niederösterreich führt nun einen Strompreis-Rabatt ein

Das Land NÖ führt einen "Strompreis-Rabatt" ein, um den Anstieg der Strompreise im Herbst abzufedern.

Erich Wessely
Landeschefin Johanna Mikl-Leitner.
Landeschefin Johanna Mikl-Leitner.
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Um den Anstieg der Strompreise abzumildern, führt das Land NÖ einen "Strompreis-Rabatt“ ein. Das wurde heute im Rahmen einer Pressekonferenz bekanntgegeben.

Die Höhe der Entlastung sei dabei von der Anzahl der Haushaltsmitglieder abhängig. Ein Strompreisdeckel sei zwar nur auf nationaler oder europäischer Ebene umsetzbar.

Ein Fördermodell könne das Land aber selbst umsetzen. Diese Unterstützung für die Niederösterreicher sei gedeckelt: "Wir ziehen diesen Deckel ganz bewusst bei 80 Prozent des Stromverbrauchs eines Haushalts", so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (VP).

Entlastung von 11 Cent pro Kilowattstunde

Die Förderung soll allen Niederösterreicher:innen ermöglicht werden, die seit dem 1. Juli ihren Hauptwohnsitz in NÖ haben und über einen Stromliefervertrag verfügen. Der Rabatt könne per September beantragt werden, ab Oktober wird er auf den Stromteilbeträgen gutgeschrieben.

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner kündigte am Mittwoch in St. Pölten eine Entlastung von 11 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs an. Das gesamte Fördervolumen beträgt 250 Mio. Euro.

"Ausgewogene Unterstützung für alle Niederösterreicher"

Das Paket beinhalte "ausgewogene Unterstützung für alle Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher" und schaffe "einen deutlichen Anreiz zum Energiesparen", betonte die Landeschefin bei einer Pressekonferenz. Zudem bringe das Modell "Treffsicherheit" - Fördervoraussetzung ist ein Hauptwohnsitz im Bundesland per 1. Juli.

Ausgangspunkt der Berechnung der jeweiligen Haushaltsentlastung ist der von der E-Control angenommene durchschnittliche Jahresstromverbrauch. Für Einpersonenhaushalte sind das 1.927 kWh pro Jahr, bei zwei Personen im Haushalt 3.095 kWh und bei drei Mitgliedern 4.255 kWh. Abzüglich einer sogenannten Energiespartangente von 20 Prozent des Durchschnittsverbrauchs pro Haushalt ergibt sich das mit 11 Cent pro Kilowattstunde unterstützte förderfähige Stromvolumen.

Die Abwicklung soll gemeinsam mit den Energieversorgungsunternehmen erfolgen, angedacht ist ein Abzug direkt von der jeweiligen Stromrechnung. Zeitlich begrenzt ist die Förderung mit 30. September 2023. Finanziert werden soll die Maßnahme aus potenziellen Dividenden der Landesbeteiligungsholding, wurde betont.

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