Politik

Nicht zeitgemäß – Rauch kündigt neues Epidemiegesetz an

Der Rechnungshofausschuss hat das Krisenmanagement der Gesundheitsbehörden in der Pandemie untersucht. Das Epidemiegesetz wird überarbeitet.

Heute Redaktion
Johannes Rauch will die Empfehlungen des Rechnungshofs berücksichtigen.
Johannes Rauch will die Empfehlungen des Rechnungshofs berücksichtigen.
HELMUT FOHRINGER / APA / picturedesk.com

In der ersten Sitzung des Rechnungshofausschusses wurde am Donnerstag das Krisenmanagement der Gesundheitsbehörden in der Corona-Pandemie 2020 untersucht. Zwei Rechnungshofberichte legen Empfehlungen für eine Verbesserung des Pandemiemanagements und der Zusammenarbeit dar, heißt es in einer Aussendung der Parlamentsdirektion.

Dies betrifft etwa die Datenerhebung und -kommunikation sowie die Zusammenarbeit der Behörden und aller Akteure. Gesundheitsminister Johannes Rauch kündigte eine Berücksichtigung der Rechnungshofempfehlungen an. Dazu sollen unter anderem das Epidemiegesetz und der Epidemieplan überarbeitet, die technische Infrastruktur der Datenerhebung verbessert und das Berufsbild des Gesundheitsdienstes optimiert werden.

Optimierungsbedarf bei Erfassung der Krankheitsverläufe

Die Gesundheitsbehörden verfügten im internationalen Vergleich mit dem Epidemiologischen Meldesystem (EMS) und dem Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) über eine gute Ausgangslage, um das Infektionsgeschehen zu erfassen. Dadurch seien zu den Neuinfektionen ausreichend Zahlen vorgelegen, um Lockdowns sowie Öffnungsmaßnahmen zu steuern. Optimierungsbedarf sieht der Rechnungshof bei der Erfassung der Krankheitsverläufe, der Absonderungsmaßnahmen sowie bei der Auslastung von Krankenanstalten.

Auch der Rückgang der regulären medizinischen Versorgung in der ersten Pandemiewelle wird in dem Rechnungshofbericht dokumentiert. So fanden 2020 etwa 6,55 Mio. weniger ärztliche Konsultationen und rund 135.000 weniger Vorsorgeuntersuchungen als 2019 statt.

Epidemiegesetz stammt aus dem Jahr 1913

Zudem bemängelt der Bericht, dass für die öffentliche Gesundheit wesentliche Schlüsselfunktionen länger nicht nachbesetzt wurden und Planstellen in den Fachabteilungen des Bereichs Öffentliche Gesundheit nicht aufgestockt wurden. Dies habe die Handlungsfähigkeit des Ministeriums eingeschränkt.

Das aus dem Jahr 1913 stammende Epidemiegesetz sei nicht mehr zeitgemäß, wird im Bericht weiter angeführt. Eine notwendige Novelle sollte die Zusammenarbeit der Behörden detaillierter regeln und für klare Abläufe sowie Verantwortlichkeiten sorgen. Der Bericht wurde im Rechnungshofausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

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