Politik
Neues Verbot – Edtstadler lässt mit Ansage aufhorchen
"Grundrechte gelten für alle Menschen" – Verfassungsministerin Edtstadler will mit einem Zitierverbot die Vorverurteilung von Menschen unterbinden.
Mediale Beobachter könnten durchaus den Eindruck gewinnen, dass die Grundrechte von Beschuldigten in Strafverfahren mit Füßen getreten werden. So sieht es auch Verfassungsministerin Karoline Edtstadler. Auf Twitter fordert die ÖVP-Ministerin am Samstag ein Zitierverbot aus Strafakten. Durch die aktuelle Gesetzeslage sei vor allem im Zusammenspiel zwischen Strafverfahren und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen das Recht auf Privatsphäre "beinahe gänzlich außer Kraft gesetzt".
Edtstadler begründet ihre Forderung dadurch, dass auch für Beschuldigte in einem Strafverfahren die Grundrechte gelten. In vielen Fällen würde allerdings die Unschuldsvermutung außer Acht gelassen. Dabei kritisiert sie, dass in der jüngeren Vergangenheit beinahe alles, das sich im Strafakt befindet, auch an die Öffentlichkeit gelangt.
Dabei stehen jedem Beschuldigten in Österreich Grundrechte zu, die auch im Verfassungsrang stehen. Zu diesen zählen das Recht auf ein faires Verfahren und damit die Unschuldsvermutung (Art. 6 EMRK), der Schutz des Privatlebens (Art. 8 EMRK) und das Recht auf Datenschutz (§ 1 DSG).
Zitierverbot nach deutschem Vorbild
Österreich brauche daher ein Zitierverbot nach deutschem Vorbild für das Stadium des Ermittlungsverfahrens, also bevor es zu einer Anklage und damit zur öffentlichen Verhandlung kommt, stellt Edtstadler klar. Dem öffentlichen Informationsbedürfnis könne es auch ausreichend Genüge getan werden, ohne dass wörtlich aus den Strafakten zitiert wird, ganze Vernehmungen abgedruckt werden oder private Chats die Titelseiten füllen, fährt die ÖVP-Ministerin fort.