Politik

Neuer Polizei-Erlass regelt jetzt Masken-Strafen

Über eine Woche nach Wiederinkrafttreten des Vermummungsverbots stellt das Innenministerium klar: Masketragen bleibt weiter erlaubt.

Leo Stempfl
Die Masken-Pickerl sind mittlerweile verschwunden – erlaubt bleibt das Tragen trotzdem.
Die Masken-Pickerl sind mittlerweile verschwunden – erlaubt bleibt das Tragen trotzdem.
Denise Auer

2017, Bundesregierung Kurz-Strache: Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz (aka Vermummungsverbot) verbietet fortan das Verbergen der Gesichtszüge. Praktisch wollte man damit Burkas aus dem öffentlichen Bild verbannen. Das von Experten als unsauber bezeichnete Gesetz führte aber auch zu einigen kuriosen Szenen, denn dadurch gelangten Verkleidungen, Maskottchen etc. plötzlich in den Fokus der Behörden und von der Polizei kontrolliert.

Während der Corona-Pandemie, von Frühling 2020 an, wurde unterdessen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur gesetzlichen Pflicht. Gestraft wurde nun, wer seine Gesichtszüge in U-Bahn und Co. eben nicht verhüllte. Mit 1. März 2023 fiel diese Regelung auch in den Wiener Öffis. Begründet wurde das damit, dass es aus gesundheitlichen Gründen eben nicht mehr zwingend notwendig sei.

Rauch stellt klar

Nun trat also wieder das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Geltung. Dieses erlaubt das Maskentragen nur, wenn das Verhüllen gesundheitliche Gründe hat. Vor der Pandemie musste das in der Praxis zumeist mit ärztlichen Attesten glaubhaft gemacht werden. Auf diesen Ausnahmegrund wies zwar auch die Wiener Polizei hin, kündigte gleichzeitig aber auch an, "verhältnismäßig" einschreiten zu wollen.

In den letzten Tage herrschte deswegen eine unbefriedigende, ungewisse Situation. Nach 10 Tagen meldete sich schließlich Gesundheitsminister Johannes Rauch zu Wort. "Maskentragen stellt KEINEN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar! Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere. Die Klarstellung wird gerade vom Innenministerium ausgearbeitet", schrieb er auf Twitter. Rechtlich verbindlich ist so ein Tweet freilich noch nicht.

Keine Strafen wegen Maske

"Heute" hat deswegen beim Innenministerium nachgefragt, wann mit einer expliziten Regelung zu rechnen ist – und bekam rasch eine "Entwarnung" mitgeteilt. "Es muss sich grundsätzlich niemand in Österreich Sorgen machen, wegen des Tragens einer medizinischen Schutzmaske zum Schutz vor der Corona-Infektion eventuell gegen das AGesVG zu verstoßen", heißt es aus dem BMI.

Die Intention des Gesetzes gehe in eine völlig andere Richtung. In dieser post-pandemischen Phase habe der Schutz der eigenen und der Gesundheit der Mitmenschen "definitiv Priorität gegenüber dieser Verwaltungsmaterie". Das Tragen einer medizinischen Maske sei Rechtfertigungsgrund genug.

In den nächsten paar Tagen soll ein Erlass der Bundespolizeidirektion im Innenministerium fertig sein, der für alle Polizisten gelten wird, ihnen Handlungssicherheit geben und dadurch Missverständnisse verhindern soll.

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