Politik
Neuer Corona-Bonus fix – wer nun 150 Euro extra bekommt
Die Regierungsparteien haben sich auf einen neuen Corona-Bonus geeinigt. 150 Euro gibt es als Einmalzahlung – "Heute" hat die Details für Betroffene.
Als Teuerungsausgleich im Hinblick auf die gestiegene Inflationsrate der letzten Monate, als Zuschuss zu den Heizkosten in der bevorstehenden Heizsaison 2021/2022 und als Dank für außergewöhnliche Leistungen in der Pandemie haben ÖVP und Grüne neue Sozialleistungen beschlossen. Eingeschlossen werden Ausgleichzulagenbezieher beziehungsweise Pensionisten und Studierende mit Stipendium oder Studienbeihilfe sowie Arbeitslose im November und Dezember 2021 beziehungsweise Mindestsicherungsbezieher, wie ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer am Mittwoch bekannt gaben.
Wer im November und Dezember mindestens 30 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat, soll den "Teuerungsausgleich" bekommen. Was Mindestsicherungsbezieher betrifft, soll ein Stichtag erst festgelegt werden. "Studierende, die auf Grund eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für November 2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich zur Studienbeihilfe oder zum Mobilitätsstipendium einen einmaligen Betrag von 150 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrages bedarf", zitiert Wöginger den Antrag für Studenten. 46.000 Personen seien in etwa davon betroffen, so die Regierung.
Steuer-Zuckerl für außergewöhnliche Leistungen
Alle Ausgleichzulagenbezieher sollen außerdem eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 Euro zur Dezemberpension gewährt werden, so Wöginger. Auch diese Einmalzahlung soll automatisch und ganz ohne Antrag erfolgen. Außerdem sollen Mitarbeiter, "die aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krisensituation im Kalenderjahr 2021 Außergewöhnliches geleistet haben und dafür von ihren Arbeitgebern extra belohnt werden", Bonuszahlungen und Zulagen wieder bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei erhalten können.
"Die Zahlungen dürfen üblicherweise bisher nicht gewährt worden sein und ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID-19 stehen", so Wöginger zu den Voraussetzungen. Wurde 2020 eine steuerfreie Zahlung aufgrund dieser Bestimmung ausbezahlt, steht dies einer steuerfreien Auszahlung für 2021 nicht entgegen, heißt es im entsprechenden Antrag. Voraussetzung für die Steuerbefreiung soll weiters sein, dass diese Zahlungen in den Kalendermonaten Dezember 2021, Jänner oder Februar 2022 geleistet werden.