Österreich-News
IS-Braut Maria soll nach Österreich kommen
Seit rund 5 Jahren sitzt IS-Anhängerin Maria G. mit ihren zwei Kindern (5, 7) in Syrien fest. Ein Gericht verlangt nun eine neue Rückhol-Entscheidung.
Sie war gerade einmal 17 Jahre alt, als sie von ihrem zu Hause in Salzburg ausgerissen ist und sich ins damalige Kalifat des IS abgesetzt hat. Dort bekam Maria G. auch ihre zwei Kinder, die heute fünf und sieben Jahre alt sind. Der Vater, ein IS-Kämpfer, ist tot. Seit dem Zusammenbruch des Terror-Staates leben die drei nun in einem kurdischen Straflager im Nordosten Syriens – "Heute" berichtete.
Doch nun gibt es eine neue Wende in dem Fall! Denn wie das Ö1-Morgenjournal am Montag berichtet, muss das österreichische Außenamt jetzt neu über eine mögliche Rückholung von Maria G. entscheiden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht nach einer Beschwerde der Familie von G. entschieden.
Gute Chancen
Und die Chancen vor Gericht Recht zu bekommen, stehen laut Anwältin Doris Hawelka gar nicht so schlecht, weil auch andere EU-Staaten ihre Angehörigen laufend zurückholen. "Da muss man auch dazu sagen, dass es sogar von den kurdischen Behörden seit Jahren die Aufforderung an die Heimatländer gibt, ihre Staatsbürger zurückzuholen", erklärt Hawelka gegenüber Ö1.
Österreich hat zuletzt allerdings nur Kinder zurückgeholt – und zwar ohne deren Mütter! Und das ist für Anwältin Doris Hawelka ein klarer Verstoß gegen das Kindeswohl. Die Kinder von Maria G. im Alter von fünf und sieben Jahren würden laut ihrer Großmutter auch nichts anderes als das Straflager in Syrien kennen.
"Wissen nicht, was freies Leben ist"
"Die wissen eigentlich gar nicht, was ein freies Leben ist. Überhaupt der Kleine, der mit einem Jahr in so ein Camp gekommen ist. Der Große mit drei Jahren. Die kennen eigentlich gar nicht, was kindgerecht wäre", schildert ihre Großmutter aus Salzburg gegenüber Ö1.
Das Außenministerium hat nun genau zwei Monate lang Zeit, neu über eine Rückholung von Maria G. zu entscheiden. Sollte es dann erneut "Nein" heißen, will die Familie von G. die Rückholung vor Gericht erkämpfen.