Niederösterreich

Neue Wolfsverordnung im Kampf gegen "Problemtiere"

Eine Abschreckung oder Tötung bei unerwünschtem oder problematischem Verhalten ist in NÖ nun leichter möglich.

Erich Wessely
Symbolbild eines Wolfes
Symbolbild eines Wolfes
Getty Images

In Niederösterreich wird die seit Ende 2018 bestehende Wolfsverordnung adaptiert. Abschreckung und Entnahme von "Problemwölfen" werden nun rascher und unter genauen Vorgaben ohne vorherige behördliche Anordnung möglich sein, wie LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) vor Journalisten erklärte. Die neue Regelung sei am Dienstag einstimmig von der Landesregierung beschlossen worden. In Kraft treten wird die Verordnung am 3. April, sie ist vorerst für zwei Jahre befristet.

Bisher waren mögliche Schritte bei Wolfsaktivität in einer nun sogenannten ersten Verordnung zum NÖ Jagdgesetz geregelt. Im Anhang dazu angeführt sind die Szenarien unbedenkliches, auffälliges, unerwünschtes und nicht zuletzt problematisches Verhalten des Wolfes. Maßnahmen zur Abwendung von Schäden an Nutztieren sind demnach Vergrämung oder Abschuss. Sie sollen in den Stufen 3 (unerwünschtes Verhalten) und 4 (problematisches Verhalten) zur Anwendung kommen. In den beiden niedrigeren Stufen sind Information der Bevölkerung und Überwachung vorgesehen. Vergrämungen und Abschüsse müssen generell behördlich angeordnet werden.

Behördliche Anordnung nicht mehr nötig

Hier bringt die sogenannte zweite Wolfsverordnung eine Änderung. Eine behördliche Anordnung wird nicht mehr benötigt. Festgelegt werden hingegen exakte Verhaltensweisen des Raubtieres, die entsprechende Handlungen zur Folge haben dürfen. Bei Vergrämungen durch Jäger in Form von Warn- oder Schreckschüssen ist dies u.a, dass sich ein Wolf mehr als zweimal binnen einer Woche auf unter 100 Meter an eine Siedlung annähert und dabei beobachtet wird oder, dass das Tier öfter als zweimal innerhalb von sieben Tagen eine vom Menschen geschaffene Futterquelle - etwa Kompost oder Biomüll - aufsucht. Als charakteristisch für Vergrämungen gilt unerwünschtes Verhalten.

LHSTV Stephan Pernkopf mit Mag. Doris Stilgenbauer, Abteilungsleiterin Agrarrecht
LHSTV Stephan Pernkopf mit Mag. Doris Stilgenbauer, Abteilungsleiterin Agrarrecht
NLK/Filzwieser

Zeigt ein Wolf problematisches Verhalten, ist eine Entnahme binnen vier Wochen in jenem Jagdgebiet möglich, in dem diese Aktivität registriert wurde. Zu einem Abschuss führen kann u.a., wenn sich ein Wolf öfter als zweimal binnen einer Woche "während der Aktivitätszeit des Menschen", also von 6.00 bis 22.00 Uhr, in einer Siedlung oder bei bewohnten Gebäuden aufhält. Ebenfalls zur Entnahme kommen kann es, wenn das Tier einem Menschen trotz Vertreibungsversuchen folgt oder einen Hund in einer Siedlung bzw. in bewohntem Gebiet tötet.

Optische und akustische Signale

Generell ist auch eine "Vertreibung durch jedermann" durch optische und akustische Signale von der neuen Verordnung gedeckt. Nach jeder solchen Handlung - genauso wie infolge einer Vergrämung oder Entnahme - ist der Jagdausübungsberechtigte des jeweiligen Gebiets unverzüglich zu informieren. Weiters muss binnen 24 Stunden eine telefonische oder schriftliche Meldung an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde gehen. Von dieser wird dann die Untersuchung bzw. Probennahme übernommen.

Laut Pernkopf gibt es derzeit sieben Wolfsrudel in Österreich, davon sind vier im niederösterreichischen Waldviertel ansässig. Hinzu kämen durchziehende Individuen, die Risszahlen von Nutz- und Wildtieren hätten sich seit 2020 "fast verdoppelt". Nicht zuletzt deshalb würden sich Menschen in "ihrer subjektiven Sicherheit bedroht" fühlen, die neue Verordnung sei dadurch notwendig geworden. Die Entnahme bleibe weiterhin "letzter Ausweg", betonte der Landesvize.

Bis jetzt noch kein Abschuss in NÖ

Nach Angaben des Landes gab es in Niederösterreich bis dato keinen Abschuss eines Wolfes. Vergrämungsbescheide sind im Bundesland demnach 2018 (für zehn Jagdgebiete) und 2022 (in neun Jagdgebieten) ausgestellt worden.

Für Wildbiologe Klaus Hackländer muss der aktuelle Schutzstatus des Wolfes "der Realität angepasst und abgeschwächt werden". Die Population wachse in Europa um ein Drittel pro Jahr, seit Jahren sei das Tier "nicht mehr gefährdet". In Österreich gibt es laut einer Schätzung von Hackländer - Rudel und Einzeltiere zusammengefasst - aktuell 70 Individuen.

Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl
Tierschutzlandesrat Gottfried Waldhäusl
FPNÖ

Waldhäusl: "Lösung mit Hausverstand"

Der auch für Tierschutz zuständige FPÖ-Landesrat Gottfried Waldhäusl begrüßte die Novelle am Dienstag: "Wo der Wolf einen geeigneten Lebensraum vorfindet, wie zum Beispiel am TÜPL Allentsteig, soll er dort auch unbehelligt leben können. Aber wo Wölfe im verbauten Gebiet zum Problem werden, sich den Menschen nähern oder im landwirtschaftlichen Bereich Schaden am Nutzvieh verursachen, geht selbstverständlich der Schutz von Mensch und Tier vor. Als zuständiger Landesrat ist es mir wichtig, dass Tierschutz ganzheitlich gesehen und mit Hausverstand gelebt wird. Und hier darf er nicht beim Wolf enden, man muss auch an die durch ihn gefährdeten Tiere denken. Für mich ist die neue Verordnung daher eine Lösung mit Hausverstand."

Auch Landwirtschaftskammer zufrieden

Positive Signale zur neuen Verordnung kamen auch von der Landwirtschaftskammer Niederösterreich. Präsident Johannes Schmuckenschlager und Vizepräsidentin Andrea Wagner betonten per Aussendung, dass gezeigt werde, "dass der Schutz und die Sicherheit von Mensch und Tier absoluten Vorrang haben".

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