Politik
Neue Regeln – das gilt jetzt auf Österreichs Straßen
Am Samstag tritt in Österreich die 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Fußgänger und Radfahrer erhalten mehr Rechte.
Seit Samstag gelten in Österreich neue Regeln im Straßenverkehr. Diese bringen vor allem Verbesserungen für Radfahrer. Auch die Rechte der Fußgänger werden gestärkt, sie haben etwa auf dem Gehsteig "Vorrang".
Abbiegen bei Rot erlaubt
Radfahrer können etwa bei ausgewählten Ampeln auch bei Rot rechts abbiegen. Solche T-Kreuzungen sind vorerst in Wien und Linz geplant. Die Regel gilt nur dann, wenn eine Zusatztafel mit Grünpfeil das bei der Ampel anzeigt.
In der Bundeshauptstadt ist das konkret an 18 Kreuzungen geplant. An zehn Standorten bemüht man sich um eine raschestmögliche Umsetzung, an acht weiteren Kreuzungen wird ein Vorher-Nachher-Vergleich durchgeführt. Betroffen sind mehrere Verkehrsknotenpunkte etwa am Schottenring oder am Museumsplatz.
Autofahrer müssen mehr Abstand halten
Die weiteren Eckpunkte: Autos müssen beim Überholen von Fahrrädern künftig einen festgelegten Abstand einhalten. So sind das konkret 1,5 Meter im Ortsgebiet und zwei Meter außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Pkw-Lenker nicht schneller als mit 30 km/h unterwegs sind, kann der Seitenabstand entsprechend reduziert werden.
In Gemeinden und Städten wird eine neue Straßengattung geschaffen: Die Schulstraße. Zeitlich befristet, etwa in der Früh, darf dort außer Anrainer und Einsatzfahrzeuge niemand mehr durchfahren. Hintergrund ist die Gefährdung durch Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto bis vor den Eingang chauffieren.
Längerfristig soll es eine neue, fußgängerfreundliche Ampelschaltung geben. Außerdem: Das Rechtsabbiegen für LKW ist künftig nur mehr im Schritttempo erlaubt.
Strafen-Revolution
In der Vergangenheit wurde bei Rädern jedes einzelne fehlende Ausrüstungsteil (Lichter, Reflektoren etc.) als eigene Strafe eingefordert, das führte zu teils horrenden Strafen. In Zukunft wird es dafür ein Sammel-Delikt mit einer einzelnen Strafe geben. Strikt verboten wird außerdem, dass Teile eines Fahrzeugs in den Radweg hineinragen und so den Verkehr behindern.
Bisher war das Nebeneinanderfahren mit dem Rad verboten, bei Kindern unter zwölf Jahren ist das für Erwachsene in Tempo-30-Straßen künftig erlaubt.