Am Mittwoch informierte der Rechnungshof, dass sich die Bezüge der öffentlichen Funktionäre – sprich Politiker – erhöhen werden. Diese Anpassung erfolgt jedes Jahr und ist in der Bundesverfassung geregelt. Der Rechnungshof erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe.
Der Anpassungsfaktor beträgt 4,6 Prozent. "Einen Spielraum – etwa: keinen oder einen niedrigeren Anpassungsfaktor zu veröffentlichen – hat der Rechnungshof nicht", wurde in einer Aussendung kommuniziert.
Absoluter Spitzenreiter beim Gehalt bleibt dabei Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Er soll ab dem 1. Jänner 27.928,90 Euro verdienen – das sind 280 Prozent des "normalen Nationalratsabgeordneten". Gleich hinter dem Staatsoberhaupt befindet sich der Bundeskanzler – dessen Bezug soll auf 24.936,50 Euro erhöht werden.
Unter dem Kanzler befindet sich sein Vize. Hier wird dabei unterschieden, ob er mit der Leitung eines Ressorts betraut ist (21.944,10 Euro) oder nicht (19.949,20 Euro). Der neue Nationalratspräsident, Walter Rosenkranz, der von der Volksanwaltschaft (15.959,30 Euro ab Jänner) ins Präsidium wechselte, würde ab kommenden Jahr knappe 5.000 Euro mehr (20.946,60 Euro) verdienen.
Ein Bundesminister soll ab dem 1. Jänner – so der Rechnungshof – einen Bezug von 19.949,20 Euro erhalten, ein Nationalratsabgeordneter 10.827,60 Euro. Selbiges Gehalt würden zudem auch österreichische Mitglieder des EU-Parlaments und der Präsident des Bundesrates bekommen.
Sicher sind die Erhöhungen aber noch nicht. Im Sommer wurde noch betont, dass man eine Nulllohnrunde anstrebe. Die Gespräche dafür laufen aktuell noch, dem Vernehmen nach, scheinen aber alle Parteien zuzustimmen. Die Nulllohnrunde dürfte damit in einer Woche im Nationalrat beschlossen werden.
Der Rechnungshof weist zudem darauf hin, "dass es aufgrund verschiedener Erhöhungen und teilweisen Null-Lohnrunden in der Vergangenheit heuer erstmals gleich drei unterschiedliche Ausgangsbeträge für etwaige Anhebungen gibt. Die Struktur der "Bezügepyramide" entspricht damit immer weniger der ursprünglichen Idee des Gesetzgebers, nämlich eine faire und übersichtliche Gehaltsstruktur zu schaffen".
In den Bundesländern wurden zudem die Obergrenzen angepasst. Hier eine Übersicht: