Verfassungsbeschwerde kommt
Neue ORF-Gebühr – schon Hunderte machen bei Klage mit
Wiener Anwalt hat mit Unterstützung von Prozessfinanzierer für hunderte Betroffene Beschwerde gegen die ORF-Abgabe beim Höchstgericht eingebracht.
Die juristischen Abwehrmaßnahmen gegen die ORF-Haushaltsabgabe nehmen Fahrt auf! Jetzt hat der Wiener Rechtsanwalt Dr. Oliver Felfernig wie angekündigt beim Verfassungsgerichtshof für über 300 Antragsteller einen ersten Antrag auf Prüfung der Zulässigkeit der seit 1.1.2024 geltenden ORF-Haushaltsabgabe eingebracht.
Aufhebung des Gesetzes
Beantragt wird die Aufhebung des gesamten Gesetzes, das alle Haushalte seit 1. Jänner 2024 zur Zahlung des ORF-Beitrags verpflichtet, wegen Verfassungswidrigkeit.
Die Beschwerden werden vom österreichischen Prozessfinanzierer LVA24 Prozessfinanzierung GmbH finanziert. Dort haben sich in den letzten Monaten tausende Betroffene gemeldet, die mit der neuen ORF-Zwangsabgabe überhaupt nicht einverstanden sind.
„Wir haben einige repräsentative Fälle ausgewählt, für die wir die Prozessfinanzierung übernehmen und hoffen auf eine rasche Klärung durch den Verfassungsgerichtshof im Sinne der vielen betroffenen Kunden“
Unverständnis besteht vor allem darüber, dass man für etwas zahlen soll, das man gar nicht in Anspruch nehmen möchte oder mangels Empfangsgeräts (bzw. Programmangebot) gar nicht nutzen kann. Jene, die den ORF ausschließlich via Internet konsumieren, können zudem maßgebliche Teile des Programms gar nicht empfangen bzw. streamen.
Auch die Übermittlung von Meldedaten aus dem Zentralen Melderegister an die ORF-Beitrags Service GmbH, einem privaten Rechtsträger, lediglich zur Sicherstellung der Erhebung der ORF-Beiträge, wird als Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz qualifiziert.
„Wir haben einige repräsentative Fälle ausgewählt, für die wir die Prozessfinanzierung übernehmen und hoffen auf eine rasche Klärung durch den Verfassungsgerichtshof im Sinne der vielen betroffenen Kunden", führt Mag. Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin der LVA24, aus.
"Es gibt durchaus gute Argumente dafür, dass eine unmittelbare Betroffenheit der Antragsteller vorliegt, der Umweg über das Bundesverwaltungsgericht nicht zumutbar ist und eine Finanzierung des ORF mittels 'Zwangsgebühren' durch alle Haushalte letztlich unzulässig ist“, so Rechtsanwalt Felfernig.
„Es gibt durchaus gute Argumente dafür, dass eine Finanzierung des ORF mittels 'Zwangsgebühren' durch alle Haushalte letztlich unzulässig ist“
Zahlungspflichtig sind laut Gesetz alle Haushalte, bezogen auf den Hauptwohnsitz. Die Höhe des ORF-Beitrages wurde für die Jahre 2024-2028 mit monatlich 15,30 Euro (bisher 18,59 Euro) festgelegt und wird von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben. Die Zahlungspflicht ist unabhängig davon, ob die Haushalte über ein Empfangsgerät verfügen oder überhaupt ein ORF Programm konsumieren. Gegenstand der Gebühr ist somit die Meldepflicht nach dem Meldegesetz und nicht der Konsum bzw. die Nutzung des Medium ORF.
Rückzahlung der Gebühren
Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass die ORF-Haushaltsgebühr unzulässig ist, gibt es künftig keine "Zwangsgebühr" und Kunden haben möglicherweise einen Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht (ab 1.1.2024) eingehobenen Gebühren.
So kannst du dich der Klage anschließen
Interessenten können sich der Sammelklage vorerst (bis zur inhaltlichen Behandlung des eingebrachten Antrags durch den Verfassungsgerichtshof) weiterhin unkompliziert und kostenfrei anschließen. Die Anmeldung funktioniert mittels Online-Fragebogen auf der LVA24-Website (www.lva24.at).
Auf den Punkt gebracht
- Ein Wiener Anwalt hat mit Unterstützung eines Prozessfinanzierers Verfassungsbeschwerde gegen die ORF-Abgabe eingereicht, die von mehr als 300 Betroffenen unterstützt wird und sich gegen die Zwangsgebühr für den ORF-Beitrag richtet
- Die Klage argumentiert, dass die Abgabe verfassungswidrig sei, da sie auch von Haushalten erhoben werde, die den ORF nicht konsumieren, und sieht mögliche Ansprüche auf Rückzahlung der Gebühren, falls der Verfassungsgerichtshof die Haushaltsgebühr als unzulässig erachtet
- Interessenten können sich der Sammelklage anschließen, indem sie einen Online-Fragebogen auf der Website des Prozessfinanzierers ausfüllen