Aufforderung zur Zahlung

ORF treibt TV-Gebühr nun mit neuer Ultrakurz-Frist ein

Bei den Österreichern, die bisher keine GIS gezahlt haben, trudeln nun die Zahlungsaufforderungen zur ORF-Gebühr ein. Inklusive kurzer Zahlungsfrist.

Newsdesk Heute
ORF treibt TV-Gebühr nun mit neuer Ultrakurz-Frist ein
Der ORF beginnt nun, die neue Haushaltsabgabe bei den Österreichern einzutreiben.
imago images/Steinach

Mit 1. Jänner 2024 hat die neue ORF-Gebühr als De-facto-Haushaltsabgabe die bisherige GIS ersetzt. Während es für bisherige GIS-Zahler mit der Gebühr nun günstiger wird, müssen erstmals auch alle anderen zahlen, egal ob sie ein Fernsehgerät besitzen oder die ORF-Inhalte überhaupt nutzen. Und lange dauerte es nicht, dass der ORF die Gebühr bei diesen Personen regelrecht "eintreiben" will. So trudeln bei den Hunderttausenden Haushalten jetzt knallharte Forderungen ein. "GIS Gebühr wird zum ORF-Beitrag. Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag JÄNNER 2024 - DEZEMBER 2024" heißt es darin. Richtig: Wer diese Aufforderung erhält, muss gleich den Jahresbeitrag blechen!

Gesamte Jahresgebühr muss schnell überwiesen werden

Doch nicht nur das. Der ORF setzt auch eine ultrakurze Frist, um der Aufforderung nachzukommen und das Geld zu überweisen. Gerade mal zwei bis maximal drei Wochen (der genaue Termin steht in der Zahlungsaufforderung) hat man dazu Zeit! Für alle Haushalte in Österreich schlägt der ORF künftig mit zumindest 183,60 Euro an neuer Gebühr jährlich zu Buche. Grundlage ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der die bisherige GIS wegen der "Streaming-Lücke" als unzureichend eingestuft hatte. Die Folge: Seit 1. Jänner 2024 müssen alle Haushalte ohne Befreiung die neue ORF-Gebühr bezahlen, egal ob sie ein Fernsehgerät besitzen oder nicht.

Ein Zusatzgeld fürs Landesbudget kommt in Tirol, Kärnten, Steiermark und dem Burgenland dazu, wodurch die Jahressumme bei bis zu 240 Euro liegt. In Tirol werden 220,32 Euro jährlich, im Burgenland 238,80, in Kärnten ebenfalls 238,80 und in der Steiermark 240 Euro fällig. Wie ORF-General Roland Weißmann zitiert wurde, rechnet der TV-Boss mit "Einzelfällen", die die Gebühr bei der jetzigen Umstellung nicht zahlen werden. Wer die Gebühr mit der Aufforderung nicht bezahlt, kommt in ein Mahnverfahren. Dabei kann es schnell teuer werden. Wird gemahnt, können gleich mal zehn Prozent des Betrags als Extra-Strafe aufgeschlagen werden, ein Inkassobüro schreitet ein.

Strafe geht schnell in den vierstelligen Euro-Bereich

Weigert man sich weiter, geht es vor Gericht, wo dann bis zu 2.180 Euro an Strafe plus die Zahlung der Jahresgebühr warten. Es gilt aber weiter: Wer von der bisherigen GIS befreit war, soll das auch von der neuen ORF-Gebühr bleiben. Befreien lassen kann man sich auch weiterhin – unter gis.at/befreiungsrechner kann man sich berechnen, ob man der Haushaltsgebühr entgeht. Wer bisher die GIS gezahlt hat, für den ändert sich nichts. "Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet, so übernimmt das ORF-Beitrags-Service (jetzt noch GIS) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen und Adressdaten sowie die Zahlungsart und -weise in das neue System", so der ORF.

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red
Akt.
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