Wirtschaft

Neue ORF-Gebühr – schon jetzt gewaltige Klagsflut

Hunderte Gebührenzahler wollen bereits gegen den ORF klagen! Ein Wiener Rechtsanwalt und ein Prozessfinanzierer freuen sich über großen Zulauf.

Lucas Ammann
Ist das neue ORF-Gesetz verfassungswidrig? Das will ein Rechtsanwalt jetzt vom VfGH überprüfen lassen. 
Ist das neue ORF-Gesetz verfassungswidrig? Das will ein Rechtsanwalt jetzt vom VfGH überprüfen lassen. 
Gilbert Novy / KURIER / picturedesk.com

Über 500.000 Haushalte und rund 100.000 Unternehmen, die bisher keine GIS bezahlt haben, müssen künftig die ORF-Abgabe entrichten. Dass Menschen, die den ORF gar nicht konsumieren, jetzt auch zahlen müssen, führt nun zu einer Klagswelle: Rund 500 Unterstützer haben sich bei Rechtsanwalt Oliver Felfernig und dem Prozessfinanzierer "LVA24" innert weniger Stunden bereits gemeldet. 

Gleichheitswidrig

Rechtsanwalt Oliver Felfernig wird für einige der Interessenten ab Anfang 2024 – sobald das Gesetz in Kraft ist – eine sogenannte Individualbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. "Es gibt drei Interessenten-Kreise: Bisherige GIS-Zahler, Menschen, die bis jetzt keine GIS gezahlt haben und Unternehmen, die bisher von der ORF-Gebühr nicht betroffen waren", erklärt Felfernig im Gespräch mit "Heute"

Das neue ORF-Gesetz wäre klar gleichheitswidrig, so der Anwalt. Er zieht einen Vergleich zur Asfinag: Das für Autobahnen und Schnellstraßen zuständige Unternehmen finanziert sich über die Maut und bekommt keine staatlichen Zuschüsse. "Diese Maut bezahlt nur, wer auch ein Auto auf Autobahnen oder Schnellstraßen fährt – und nicht jeder Haushalt wie künftig bei der ORF-Gebühr", erklärt Felfernig das Problem mit dem Gleichheitsgrundsatz beim neuen ORF-Gesetz.

Viel lieber wäre ihm ein Abomodell wie bei Netflix gewesen. "Dann kann jeder für das zahlen, was er letztlich auch konsumieren möchte", so der Wiener Rechtsanwalt.

Unternehmen zahlen mehrfach

Besonders kritisch sieht Oliver Felfernig, dass Unternehmen künftig für jede Betriebsstätte einzeln bezahlen müssen: "Wenn ein Unternehmer zehn Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden hat, muss er auch zehn Mal ORF-Abgabe zahlen." Weiterer Kritikpunkt ist, dass sich die Anzahl der zu entrichtenden ORF-Beiträge nach der Summe der Arbeitslöhne richtet.

Kein gutes Haar lässt Felfernig auch an der neuen Bestimmung im ORF-Gesetz, dass der ORF-Beitragsservice "in begründeten Einzelfällen", wie es im Gesetzestext heißt, eine Kommunalsteuerprüfung beim Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge anfordern kann. 

So kannst du mitklagen

Interessenten können sich unkompliziert auf der Homepage der LVA24 Prozessfinanzierung registrieren. LVA24 trägt laut einer Presseaussendung die gesamten Kosten sowie das Risiko des Prozesses. Nur bei Erfolg behält der Prozessfinanzierer 15 Prozent der möglicherweise zu Unrecht vom ORF eingehobenen Beiträge als "Erfolgshonorar" ein. 

Mitmachen können Volljährige mit Hauptwohnsitz in Österreich. 

Ab 2024 geht's los

Die besten Chancen rechnet man sich bei den früheren Nicht-GIS-Zahlern und bei den Unternehmen aus, die bis jetzt keine ORF-Gebühr zahlen mussten. Aus den vielen Interessenten, die sich beim Prozessfinanzierer melden, werden in Folge diejenigen Fälle ausgewählt, bei denen man sich die besten Chancen auf Erfolg vor dem VfGH ausrechnet.

Der Verfassungsgerichtshof kann erst nach Inkrafttreten des Gesetzes im Jänner 2024 angerufen werden. Sodann wird die Felfernig Rechtsanwalt GmbH voraussichtlich die Beschwerden beim VfGH einbringen.

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