Politik

Nehammer sagt, was wir jetzt zu Weihnachten tun müssen

Innenminister Nehammer nimmt die Bevölkerung mit Blick auf Weihnachten in die Pflicht: "Nicht alles was erlaubt ist, muss auch getan werden".

André Wilding
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Menschen auf der Mariahilferstraße
Menschen auf der Mariahilferstraße
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Die Regierung hat am Dienstag die Weihnachtsverordnung veröffentlicht. So werden am Heiligen Abend und am Christtag etwa die Ausgangssperren aufgehoben, zudem dürfen sich zehn Personen aus maximal zehn Haushalten treffen. Die neue Maskenpflicht bei Treffen von Privatpersonen in Innenräumen ist von den weihnachtlichen Ausnahmen umfasst. Private Familienfeiern am 24. und 25. Dezember können also auch ohne Mund-Nasen-Schutz abgehalten werden.

Dennoch appelliert Innenminister Karl Nehammer gegenüber der "APA", die bevorstehenden Feiertage rund um Weihnachten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn: "Ein großer Teil der Neuinfektionen ist auf den privaten Lebensbereich zurückzuführen". Die Zahl der Fälle wäre laut Nehammer nämlich bisher "nicht im notwendigen Ausmaß geringer" geworden.

"Müssen im privaten Bereich noch vorsichtiger sein"

"Wir müssen vor allem auch im privaten Lebensbereich jetzt noch vorsichtiger sein, wenn wir uns nach den Weihnachtsfeiertagen nicht in einer katastrophalen Situation wiederfinden wollen", wird der Innenminister von der "APA" zitiert.

Innenminister Karl Nehammer
Innenminister Karl Nehammer
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Zudem dürfe der "Leichtsinn nicht in die Wohnungen der in Österreich lebenden Menschen Einzug halten". Und weiter: "Nicht alles, was im privaten Bereich erlaubt ist, muss auch wirklich getan werden. Gerade in den herausfordernden Zeiten gelte: "Weniger ist oft mehr - um es in einfach Worten zu sagen".

Mit dem Verhalten der Menschen im öffentlichen Raum zeigt sich der Innenminister zufrieden. Die Bevölkerung würde sich an die Corona-Vorgaben halten. "Die Zahl der Anzeigen ist seit Tagen rückläufig", so Nehammer gegenüber der "APA". Seit 17. November erfolgten in Österreich insgesamt 5.968 Anzeigen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz.

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