Politik
Mückstein: 4. Dosis mit Omikron-Impfstoff notwendig
Die Regierung hat die Details zur Impfpflicht präsentiert. Gesundheitsminister Mückstein stellte klar, dass drei Stiche nicht reichen werden.
Am Wochenende machte ein erster Entwurf zum Impfpflicht-Gesetz die Runde. Bestätigen wollte man davon freilich noch nichts, wenngleich sich die Aussagen von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein weitestgehend mit den Eckpunkten deckten.
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Kurze Zusammenfassung: Jeder mit Hauptwohnsitz in Österreich, auf dessen Namen im zentralen Impfregister keine Corona-Impfung eingetragen ist, bekommt am 15. Februar Post. Am 15. März werden dann (je nach Einkommen und Vermögensverhältnissen) bis zu 3.600 Euro Strafe fällig. Danach setzt es alle drei Monate aufs Neue bis zu 600 Euro. Sämtliche Einnahmen fließen an örtliche Spitäler oder die Sozialhilfe.
Präsentation der Details
Für Donnerstag, 13 Uhr, lud das Bundeskanzleramt nun zu einer Pressekonferenz mit Verfassungsministerin Edtstadler und Gesundheitsminister Mückstein. Auch dabei: NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger. Auf die Details dürften sich also alle Parteien – mit der Ausnahme der FPÖ – geeinigt haben. Die Impfpflicht kann somit auf die Zustimmung von 83 Prozent der Nationalratsabgeordneten hoffen.
Edtstadler betont einleitend auch diese breite Basis, mit der man diesen Gesetzesentwurf erarbeitet hat, auch Religionsvertreter, Ärztevertreter und Wissenschaftler wurden dabei eingebunden. Erst im April habe der Europäische Gerichtshof zudem erkannt, dass eine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. "Wir brauchen jetzt die Solidarität von allen in diesem Land." Ungeimpfe sollen nicht per se bestraft, sondern "abgeholt und überzeugt" zu werden. Die Impfpflicht soll nur diese Dringlichkeit, die Pandemie zu beenden, unterstreichen.
Auch bei der Impfpflicht wird das Konzept der "Tätigen Reue" Einschlag finden. Wer eine Strafverfügung bekommt, sich dann aber impfen lässt, kann Einspruch gegen das vereinfachte Verfahren einlegen und muss dann nichts zahlen. Man kann sich also "rausimpfen", wie es die Ministerin nennt.
Sensible Phase
Mückstein gesteht, seine Meinung geändert zu haben. Er habe darauf vertraut, dass sich genug Menschen impfen lassen. Doch nun gäbe es keinen anderen Ausweg mehr. Bis 10. Jänner wird die Begutachtung des Entwurfs gelten, somit kann das Gesetz Anfang Februar in Kraft treten. Auch online wird der Entwurf einsehbar sein.
Ausnahmen gibt es für Schwangere, sie sind von der Impfpflicht ausgenommen. Das läge laut Mückstein aber nicht daran, dass der Impfstoff für sie nicht zu empfehlen wäre, sondern weil sie sich in einer "besonders sensiblen Phase" befinden. In einem Papier des Gesundheitsministeriums heißt es dazu:
"Da eine Schwangerschaft aber vor allem im ersten Drittel eine medizinisch gesehen sehr sensible Phase ist, bestehen Bedenken, dass etwaige Komplikationen in der Schwangerschaft unbegründet der Impfung zugeordnet werden könnten. Im 1. Trimenon ist die Impfung gegen COVID-19 daher aus theoretischen Überlegungen nicht empfohlen."
Allgemeinmediziner, Ärzte der Psychiatrie, für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gynäkologe, Kinder- und Jugendärzte sowie Amtsärzte können weitere Ausnahmen von der Impfpflicht attestieren.
Vierte Dosis
Meinl-Reisinger hält abschließend fest, dass Freiheit immer auch mit Verantwortung verbunden sein muss. Auch sie habe deswegen ihre Meinung geändert. Lockdowns darf und soll es nicht mehr geben.
Abschließend dann noch die Hammer-Ansage von Gesundheitsminister Mückstein: Man solle lieber nicht auf den Omikron-Impfstoff warten, so die Experten. "Es ist zu befürchten, dass dann der neue Omikron-Impfstoff wiederum gegen die Delta-Variante eventuell nicht ausreichend schützt."
Stattdessen soll man nun, so schnell wie möglich, die komplette Impfserie mit dem aktuellen Impfstoff abzuschließen. Wenn es dann den Omikron-Impfstoff gibt, soll man mit diesem noch "draufimpfen". Es wird also eine vierte Dosis fällig.