Politik
Minister sagt, ob Maskenträger jetzt 150€ zahlen müssen
Mit dem Aus der Maskenpflicht in Wiener Öffis ist eine neue Debatte entflammt. Machen sich Maskenträger nun strafbar? Minister Rauch klärt auf.
Nach knapp drei Jahren hob Wiens Bürgermeister Michael Ludwig am 1. März einen der letzten "Corona-Brocken" in der Bundeshauptstadt ab: Die Maskenpflicht in den Öffis ist passé. Mit dem Aus der Maskenpflicht tritt wieder das seit 2017 gültige Verhüllungsverbot in Kraft.
150€ Strafe für Maskenträger?
Demnach ist es an öffentlichen Orten verboten, sein Gesicht bis zur Unkennbarkeit zur verhüllen, worunter das Tragen einer Maske definitiv fällt. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Strafen von bis zu 150 Euro. In ganz Wien entflammte eine Diskussion, ob jene, die weiterhin die Maske aufsetzen wollen, nun zur Kasse gebeten werden.
Aus dem Innenministerium hieß auf "Heute"-Nachfrage am Donnerstag: "Wenn die Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, liegt keine Verwaltungsübertretung vor. Das Ziel und der Zweck des Verhüllungsverbotes ist die Förderung der Integration. Dies sollte beim Einschreiten im Vordergrund stehen, aber das Gut der Gesundheit nicht in den Hintergrund drängen.
Rauch bezieht erstmals Stellung
Am Freitag meldete sich Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) zu Wort und klärte über die verwirrende Thematik auf. Auf Twitter schrieb er: "Maskentragen stellt KEINEN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar! Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere. Die Klarstellung wird gerade vom Innenministerium ausgearbeitet." Das bedeutet also, dass jene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht auf das Tragen der Maske verzichten wollen, keine Strafe fürchten müssen. In den nächsten Tagen dürfte eine rechtliche Absicherung auf den Weg gebracht werden.