Politik

Mehr Geld – das ändert sich jetzt bei der Sozialhilfe

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger präsentierten am Dienstag Änderungen bei der Sozialhilfe.

Heute Redaktion
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Derzeit beziehen rund 207.000 Menschen in Österreich Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung.
Derzeit beziehen rund 207.000 Menschen in Österreich Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung.
Ernst Weingartner / Weingartner-Foto / picturedesk.com

Für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, wird es Änderungen geben. In einigen Bundesländern noch als Mindestsicherung betitelt, ist die Sozialhilfe das letzte soziale Netz für Menschen mit keinem oder sehr geringem Einkommen und ohne eigenes Vermögen.

Im Jahr 2019 wurden die Bedingungen für das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz neu geregelt. Derzeit beziehen rund 207.000 Menschen in Österreich Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung.

Teilweise herrschen aber immer noch Probleme vor, die von Armut betroffene Menschen aus der Sozialhilfe ganz ausgeschlossen haben, wie Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei einer Pressekonferenz bekannt gaben. 

Bislang über 1.000 Menschen von Sozialhilfe ausgeschlossen

Die Regierungsparteien haben sich daher darauf verständigt, das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zu überarbeiten und so den Bundesländern mehr Flexibilität zu ermöglichen.

So wird etwa eine Härtefallklausel eingeführt. Personen, die bisher vom Bezug von Sozialhilfe ausgeschlossen waren, können Sozialhilfeleistungen erhalten und wieder krankenversichert werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Menschen mit humanitärem Bleiberecht, die ihre Arbeit verloren haben. Schätzungsweise waren bisher über 1.000 Menschen von der Sozialhilfe ausgeschlossen, die nun wieder Sozialhilfe-Leistungen bekommen können.

Weiters gibt es Änderungen bei betreuten Wohngemeinschaften (Frauenhäuser, Einrichtungen für obdachlose Menschen oder für Menschen mit Behinderungen). Diese müssen nicht mehr wie ein gemeinsamer Haushalt behandelt werden. Die Bewohner und Bewohnerinnen können damit die vollen Leistungen erhalten anstatt wie bisher nur maximal 70 Prozent pro Person. So können z.B von Gewalt betroffene Frauen den vollen Richtsatz von 977,94 Euro erhalten, statt bisher 685,56 Euro oder 440,07.

Zudem wurden Lockerungen für die Einkommensanrechnung angekündigt: So wird es künftig keine Anrechnung des 13. und 14. Monatsbezugs geben. Das ist eine Verbesserung für Menschen, die arbeiten, aber ein so geringes Einkommen haben, dass sie Sozialhilfe bekommen. Für sie bedeutet es eine Erhöhung bis zu 18 Prozent ihres Einkommens. Davon profitieren rund 14.000 Menschen.

Die Krisenzuwendungen des Bundes– zum Beispiel im Rahmen der Covid-Hilfen – werden automatisch nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet. Auch wird sichergestellt, dass das Pflegegeld nicht mehr nur bei der pflegebedürftigen Person, sondern auch bei deren Angehörigen nicht angerechnet wird.

Am Mittwoch im Nationalrat eingebracht

Der entsprechende Initiativantrag wird am Mittwoch, im Nationalrat eingebracht. Die Änderungen müssen (Pflegegeld, Krisenzuwendungen) bzw. können dann nach dem Beschluss des Bundesgesetzes in die Landesgesetze übernommen werden. Für die Änderungen der Landesgesetze ist nach dem Inkrafttreten eine Frist von sechs Monaten vorgesehen.

"Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz hat bereits in der Vergangenheit zu Problemen geführt. Die Pandemie und die aktuellen Teuerungen haben die Menschen, die schon vorher am wenigsten hatten, noch zusätzlich getroffen. Ich bin daher sehr froh, dass es nun gelungen ist diesem Gesetz die größten Giftzähne zu ziehen. Durch die Neuregelung werden wesentliche Härten entschärft. Auf Wunsch der Bundesländer wird das System der Sozialhilfe derzeit darüber hinaus einer Evaluierung unterzogen. Ich werde mich als Sozialminister weiter dafür einsetzen, dass Personen, die auf das letzte soziale Netz angewiesen sind, sich das Leben leisten können", sagt Sozialminister Johannes Rauch.

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