Politik
Qualität, regional – das wird für Österreichs Medien ne
Im Ministerrat einigten sich die Regierungsparteien am Mittwoch auf ein neues Fördersystem im Journalismus, sowie neue Inseraten-Regelungen.
Im Ministerrat am Mittwoch ging es um ein neues Medienpaket, das nun in Begutachtung geschickt werden soll. Darin wird auch die Presseförderung neu geregelt und um einen Topf erweitert. Im neuen Fördertopf stehen nun insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung. Folgende Schwerpunkte kommuniziert die Bundesregierung.
Diese bemisst sich nach der Anzahl angestellter Journalisten nach Kollektivvertrag bzw. gleichwertiger, qualitativ hochwertiger Anstellung. Auch die Anzahl der Auslandskorrespondenten wird bei der Fördermenge berücksichtigt. Auch folgende journalistische Rahmenbedingungen, die die Qualität des Journalismus steigern sollen, finden Berücksichtigung:
► Redaktionsstatut
► Fehlermanagement-System
► Qualitätssicherungs-System
► Frauenförderpläne
Die Förderungen sollen unabhängig von der Erscheinungsweise und vom Verkaufsmodell gewährt werden. Auch reine Online-Produkte, erhalten Zuschüsse, wenn sie die genannten Kriterien erfüllen. Eine Inhaltsvielfalt-Förderung soll jene Medien unterstützen, die besonders viel über regionale Ereignisse und/ oder die EU sowie weiterer internationaler Themen berichten.
Die Journalismusförderung Neu sieht auch die Möglichkeit für die Aus- und Weiterbildungen von Journalisten vor.
► Gefördert werden Aus- und Weiterbildungsinstitute wie bisher, doch nun wird die Förderung erhöht.
► Ebenso wie die bestehende, berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung von Journalisten
► Förderung der betriebsinternen Ausbildung wie zum Beispiel Lehrredaktionen
► Erhöhung der Förderung von Unterricht an Schulen zur Erhöhung der Medienkompetenz durch Medienpädagogik-Einrichtungen.
► Erhöhung der Förderung für Medieninhaber, wenn für Schulen kostenfreie Abos zur Verfügung gestellt werden.
Transparenz-Offensive bei Regierungsinseraten
In der Bundesregierung einigte man sich auf auf neue Transparenz-Regeln bei den Inseraten. So müssen künftig sämtliche Regierungsinserate, bzw. solcher, die aus der öffentlichen Hand finanziert werden, in einer entsprechenden Datenbank erfasst werden. Bislang galt eine sogenannte Bagatellgrenze von 5.000 Euro pro Quartal. Die Eintragung dieser Schaltungen soll in Zukunft in Echtzeit erfolgen. Zusätzlich ist ein Upload der geschaltenen Sujets in eine öffentlich einsehbare Datenbank geplant. Die Meldepflichten werden zusätzlich um weitere Werbeformen erweitert (z.B. Social Media, Out-of-Home-Werbung/Plakate & Kinowerbung
"Je mehr Steuergeld eingesetzt wird, desto mehr Nachweispflichten sind zu erbringen", heißt es seitens der Bundesregierung. Daher wurden am Mittwoch folgende Neuregelungen kommuniziert.
► Für jede Kampagne mit einem Volumen von mehr als 150.000 Euro ist zukünftig ein Transparenzbericht zu erstellen und zu veröffentlichen – hier müssen das Informationsbedürfnis, die Inhalte der Kampagne, Laufzeit, Budget, Ziele und Zielgruppen erklärt werden.
► Für jede Kampagne über 750.000 Euro ist zukünftig zusätzlich zum Transparenzbericht eine Wirkungsanalyse durchzuführen und deren Ergebnisse zu veröffentlichen – konkret heißt das, dass erklärt werden muss, wie treffsicher die definierten Zielgruppen durch die Kampagne und ob die Kommunikationsziele erreicht wurden.