Politik

Enthüllt – diese Corona-Strafen gelten fix weiter

Die Quarantäne in Österreich endet, die Corona-Strafen tun es nicht: Wer gegen die Maßnahmen verstößt, für den bleibt es auch nach 1. August teuer.

Rene Findenig
Neue Regeln, alte Strafen: Auch weiterhin bleibt es bei Maßnahmen-Verstößen in Österreich teuer.
Neue Regeln, alte Strafen: Auch weiterhin bleibt es bei Maßnahmen-Verstößen in Österreich teuer.
ALEX HALADA / picturedesk.com

Die Quarantäne in Österreich für Infizierte wird zwar aufgehoben, mit den neuen Verkehrsbeschränkungen gibt es aber weiter Strafen bei Nichteinhaltung. Wer beispielsweise infiziert ist und trotz Verbots einen vulnerablen Bereich wie Krankenhäuser oder Altenheime betritt, kann laut dem weiter geltenden COVID-19-Maßnahmengesetz wegen der Verwaltungsübertretung je nach Schwere mit einer Geldstrafe von 50 Euro bis zu 2.000 Euro und im Nichteinbringungsfall mit Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden.

"Sind nicht die Polizisten der Nation"

Pikant ist eine im Gesetz geregelte Sorgfaltspflicht: Betreiber eines Alten- und Pflegeheims oder Spitals zum Beispiel müssten eigentlich dafür Sorge tragen, dass Infizierte diese Orte nicht betreten, sonst würden Strafen bis sogar 60.000 Euro drohen. Allerdings: Von der Polizei sollen die Verkehrsbeschränkungen nicht mehr kontrolliert werden und "Spitalsärztinnen und Spitalsärzte können und werden nicht die geplanten Lockerungen überwachen. Wir sind nicht die Polizisten der Nation", kündigte bereits der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer, Harald Mayer, an.

Weiter geht es auch mit den Maskenstrafen – bei dieser Verwaltungsübertretung kann weiter eine Organstrafe in der Höhe von 90 Euro eingehoben werden – das gilt auch weiterhin für Mund-Nasen-Schutz-Befreite und Masken-Befreite, denn sie müssen, wo es vorgeschrieben ist, eine nicht eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung wie ein sogenanntes "Face Shield" tragen. Kommt es statt der Organstrafe zu einer Anzeige samt Verfahren, steigen die Strafen auf bis zu 500 Euro an – und im Nichteinbringungsfall droht sogar bis zu eine Woche hinter Gittern.

Sogar bis zu drei Jahre Haft drohen

Aber Achtung: Während die Masken-Strafen für alle Personen vorgesehen sind, könnte es Maskenverweigerern, die zusätzliche wegen ihrer Infektion unter Verkehrsbeschränkungen stehen, noch weiter an den Kragen gehen. Geregelt wird das nämlich im Strafgesetzbuch unter den Paragrafen für die "vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten". Brisant: Dabei geht es alleine darum, dass eine Handlung wie das absichtliche Weglassen der Maske eine Krankheit weiterverbreiten könnte – und nicht, ob sich tatsächlich jemand ansteckt. Folge: Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze oder Haftstrafe bis zu drei Jahren.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com