Dröhnende Musik

Mann terrorisiert Nachbarschaft – Polizei ist machtlos

Ein Burgenländer quält seine Nachbarn seit Monaten mit lauter Musik. Die Polizei war oft vor Ort, kann aber wenig tun.

Sarah Marie Piskur
Mann terrorisiert Nachbarschaft – Polizei ist machtlos
Seit Monaten wird die junge Familie von ihrem Nachbarn mit lauter Musik gequält.
Privat & (Symbolbild) iStock

Der Musikgeschmack jenes 27-jährigen Burgenländers, der seit Monaten seine Nachbarn mit ständig dröhnenden Boxen terrorisiert, ist durchaus vielseitig. "Teilweise ist es sogar Musik, die wir selber gerne hören, aber unter diesen Umständen nicht", erzählt Luise W. (Name geändert) gegenüber "Heute".

Die junge Mutter, die vor sechs Monaten eine Tochter bekam, ist völlig fertig. Sie zog mit ihrem Mann im Dezember 2023 von einer Schimmelwohnung in das Mehrparteienhaus im Bezirk Güssing. Es sollte der Start in ein glückliches Familienleben werden, doch es kam alles ganz anders – wir berichteten.

"Sind mit den Nerven am Ende"

Die Bands, mit denen der 27-Jährige seine Nachbarn beschallt, stammen aus den unterschiedlichsten Genres: von AnnenMayKantereit über Alligatoah, bis Billy Talent und Bring me the Horizon ist so gut wie alles dabei. "Wenn er unseretwegen aufdreht, dann ist es meist Hardstyle und Co", erzählt die 21-Jährige. Überwiegend soll er die Nachbarschaft jedoch mit Gangster Rap beschallen. "Hin und wieder dreht er sogar die Musik meines Mannes auf, aber das macht die Situation auch nicht besser", erzählt Luise.

Der Nachbar kennt keine Grenzen mehr und machte auch per WhatsApp deutlich, dass die junge Familie nun einen "Feind als Nachbar" habe
Der Nachbar kennt keine Grenzen mehr und machte auch per WhatsApp deutlich, dass die junge Familie nun einen "Feind als Nachbar" habe
Privat

"Meistens können wir sogar die Songtitel erraten und mitsingen", schmunzelt die junge Mutter trotz der nervenaufreibenden Situation. Nach Monaten ohne Ruhe ist die junge Familie mit den Nerven aber am Ende. "Wir haben nirgends einen Rückzugsort". Zu jeder Tages- und Nachtzeit schallen die Töne und vibrierender Bass durch die Wände. Sogar ein Nachbar, der sich sonst nicht so leicht aus der Ruhe bringen lasse und "wie die Schweiz ist", äußerte mittlerweile seinen Unmut.

Polizei kam mehrfach – "tat nichts"

Egal ob um 3:40 Uhr morgens, zur Mittagszeit, oder spät Abends: Täglich schallt es durch die Wohnsiedlung in Olbendorf. Die Jungfamilie und andere Nachbarn riefen wiederholt die Polizei. "An manchen Tagen musste ich die Polizei sogar mehrmals anrufen", erinnert sich die Burgenländerin. Zuletzt, sollen Beamte am Wochenende vor Ort gewesen sein, aber getan haben, sollen sie auch diesmal wenig.

"Wir können nur die Anzeige aufnehmen", erklärt Heinz Heidenreich von der Landespolizeidirektion Burgenland gegenüber "Heute". Die jeweiligen Anzeigen werden dann an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet, für die betroffenen Nachbarn heißt es dann: Abwarten.

Auf Nachfrage, warum die Polizisten auch bei von Nachbarn geschilderten Vorfällen, wie verbalen Drohungen gegen Beamte und "hinspucken"  in deren Richtung nichts getan hätten, meint Heidenreich: "Maßgeblich bei einer Bedrohung ist, dass diese auch als Bedrohung wahrgenommen wird". Als Polizist müsse man sich täglich "so einiges gefallen lassen", ob eine Anzeige deswegen erstattet wird, liege im Ermessen der jeweiligen Beamten. Es sei "ihre persönliche Entscheidung".

Keine gesetzlichen Ruhezeiten

Das Problem: In Österreich gibt es keine gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeiten "entgegen einer weit verbreiteten Meinung", heißt es dazu etwa auf oestereich.gv.at, einer offiziellen Infoseite des Bundeskanzleramtes.

Ob störender Lärm "in ungebührlicher Weise" auftritt, bedarf immer einer individuellen Überprüfung vor Ort. Das ist jedoch unabhängig von der Tageszeit, also auch untertags darf nur in einem gewissen Rahmen "gelärmt" werden. Zu gängigen Ruhezeiten, sowie an Sonn- und Feiertagen wird mit strengeren Maßstäben gehandelt, als untertags.

Wird mit dem Lärm das "ortsübliche Maß" überschritten oder die Benützung eines Grundstückes maßgeblich beeinträchtigt, kann die Lärmstörung eine strafbare Verwaltungsübertretung darstellen. Um zu bestimmen, was das ortsübliche Maß ist und wie weit die ortsübliche Benützung geht, sind regionale Gegebenheiten ausschlaggebend. Die Umstände jedes Einzelfalls sind zu dabei berücksichtigen.

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    Auf den Punkt gebracht

    • Ein 27-jähriger Burgenländer terrorisiert seit Monaten seine Nachbarn mit lauter Musik aus verschiedenen Genres, was die junge Familie von Luise W
    • und andere Anwohner an den Rand ihrer Nerven bringt
    • Trotz mehrfacher Polizeieinsätze bleibt die Situation unverändert, da es in Österreich keine gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten gibt und die Polizei nur begrenzt eingreifen kann
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