Algeriern droht lebenslang
Macheten-Mord in Wien! Nun müssen Täter vor den Richter
Nach einem unglaublich brutalen Mord auf offener Straße stehen ab Freitag vier arbeitslose Dealer in Wien vor Gericht. Den Männern droht lebenslang.
Wochenlang hatte der brutale Macheten-Mord von Wien die Schlagzeilen beherrscht und selbst hartgesottene Ermittler sprachlos gemacht: Vier illegal in Österreich aufhältige, arbeitslose Algerier sollen am 20. April 2023 um 1 Uhr früh einen Landsmann auf besonders brutale Art und Weise bei der U-Bahn-Station Jägerstraße auf offener Straße regelrecht hingerichtet haben – wir berichteten.
Ab Freitag wird vier Angeklagten im Alter zwischen 22 bis 29 Jahren am Landesgericht Wien der Prozess gemacht – wegen Mordes. Die Verhandlung ist auf vier Tage anberaumt, zwei Sachverständige und neun Zeugen sind geladen. Die Urteile sollen am 20. März fallen. Allen Angeklagten drohen zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft.
Schädel gespalten, Arme abgehakt
Zur Ausgangslage: Hamlaoui D. (32) wurde vom mittlerweile 22-jährigen Chouab Z. regelrecht der Schädel gespalten: Während die Komplizen laut Anklage das Opfer umstellten und mit Pfefferspray außer Gefecht setzten, ging der junge Ex-Mitbewohner mit einer Mega-Machete (70 Zentimeter) auf den übergeordneten Drogendealer los, versetzte ihm "zwei Hiebwunden an der Stirn von denen eine mit einem Knochenbruch des Schädeldachs und einer Einblutung in die Schädelhöhle einhergegangen war."
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Dem 32-jährigen Opfer wurden weiters auch beide Arme und Beine fast vollständig abgetrennt. Nach stundenlangem Überlebenskampf verblutete der Verletzte im Spital. Er sei während der Tat "außer sich" gewesen und habe "blind vor Wut" mit der Machete auf das Opfer eingeschlagen, sagte der Erstangeklagte aus. Die anderen hätten niemanden verletzt.
Trotzdem flüchteten alle Angeklagten vom Tatort. Doch ein 24-Jähriger wurde im Zuge einer Sofortfahndung festgenommen – er war in den Donaukanal gesprungen. Die Mittäter flüchteten nach Frankreich, wo sie schließlich aufgrund der unverzüglich angeordneten Fahndungsmaßnahmen im Juni 2023 beziehungsweise im Oktober 2023 festgenommen und schließlich nach Österreich zur Strafverfolgung ausgeliefert wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.