Gesundheit

Fahrlässige Tötung? Mann starb an CoV – Frau angeklagt

Eine Kärntnerin soll ihren Nachbarn mit Corona angesteckt haben. Er starb. Die Frau muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Sabine Primes
Ein Strafverfahren wie dieses wegen Corona gab es vorher noch nie in Österreich.
Ein Strafverfahren wie dieses wegen Corona gab es vorher noch nie in Österreich.
Getty Images/iStockphoto

Infiziert man sich mit Corona, ist es fast unmöglich, die Quelle dafür ausfindig zu machen. Denn wo Menschen sind, menschelt es und Viren kursieren. Vor allem jetzt, wo für Infizierte keine Quarantänepflicht mehr besteht und die Abschaffung der Coronaregeln im Raum steht. 

2021 sah die Lage noch anders aus. Da galt die Quarantänepflicht noch. Aber weil eine infizierte Kärntnerin diese missachten haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt einen Strafantrag gegen sie eingebracht. Der Grund: Grob fahrlässige Tötung, berichtet die "Kleine Zeitung". Nach einem Jahr Ermittlungszeit findet die Verhandlung am 23. Februar statt. Im Fall einer Verurteilung drohen der Angeklagten bis zu drei Jahre Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Virologe bestätigt Ansteckungszusammenhang

Die Kärntnerin soll sich im Dezember 2021 mit Corona infiziert haben. Es folgten ein positiver Test und ein Absonderungsbescheid. Weil die Infizierte dennoch immer wieder im Mehrparteienhaus, wo sie wohnte, und im Freien unterwegs gewesen sein soll, beschwerten sich Nachbarn bei der Gesundheitsbehörde. Die Polizei wurde eingeschaltet. Wenig später erkrankte ein 69-jähriger Pensionist, der im selben Haus wie die Frau lebte, an Corona. Wegen seines schlechten Zustands wurde er ins Krankenhaus eingeliefert, wo er Mitte Jänner 2022 verstarb.

Der Verdacht lag nahe, dass er sich bei einer Begegnung mit der Nachbarin, etwa im Stiegenhaus, angesteckt hatte. Ein Gutachten des bekannten Virologen Christoph Steininger will bestätigen, dass die 53-Jährige und der Verstorbene am selben Virustyp erkrankt waren und damit auch der Tod des Mannes mit höchster Wahrscheinlichkeit mit der Ansteckung in Zusammenhang stehe.

Einmaliges Verfahren in Österreich

Ein Strafverfahren wie dieses wegen Corona gab es vorher noch nie in Österreich. Die vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wird in den §178 und §179 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt: "Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört." Sprich: Wer mit seinem Verhalten wissentlich zur Verbreitung des Virus beiträgt (z.B. keine Maske trotz Infektion tragen), handelt grob fahrlässig. Egal, ob andere dadurch angesteckt werden oder nicht. Da Corona zum relevanten Zeitpunkt meldepflichtig war, könnte das Gericht das Verhalten der Nachbarin als vorsätzliche oder fahrlässige Gefährdung interpretieren.