Politik

Lacher im ZIB-Studio – VfGH-Richter verweigert Aussage 

Die komplette Verweigerung der Aussage von Thomas Schmid vor dem U-Ausschuss beschäftigt die Juristen. Auch VfGH-Richter Rami ist unschlüssig. 

Michael Rauhofer-Redl
Verfassungsrichter und Top-Jurist Michael Rami sorgte am Ende seines ZIB-Interviews für einen Lacher.
Verfassungsrichter und Top-Jurist Michael Rami sorgte am Ende seines ZIB-Interviews für einen Lacher.
Screenshot ORF

Er kam, sah und schwieg. Thomas Schmid blieb am Donnerstag die erhofften Antworten im Untersuchungsausschuss schuldig. Juristisch Gelehrte streiten, ob er sich tatsächlich der Aussage entschlagen darf und welche Strafen allenfalls verhängt werden können. Dazu war Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Michael Rami live im ZIB2-Studio bei Martin Thür.

Rami machte darauf aufmerksam, dass die Rechtslage in dieser Causa nicht gänzlich geklärt ist. Er vertritt die Meinung, dass das Entschlagungsrecht "eher nicht" greife, zeigte allerdings im gleichen Atemzug ein "gewisses Verständnis" für die Auskunftsperson Schmid.

Seltsames, aber verständliches Verhalten

ORF-Anchor Martin Thür wollte wissen, ob es sinnvoll sei, dass Schmid sämtliche Aussagen verweigert hat – so wollte er nicht einmal erklären, ob die Unterschrift unter dem Protokoll bei der WKStA von ihm stamme oder ob er ÖVP-Mitglied sei. Rami sagte, dass er verstehe, dass das Verhalten Schmids "seltsam" rüberkomme. Er verstehe aber, dass jemand, der ein Strafverfahren vor der Brust habe, dieses bis zum Ende abwickeln wolle und nicht auch parallel dazu am Untersuchungsausschuss mitwirken wolle.  

Thür wollte wissen, ob die Höchststrafe bei der sogenannten Beugestrafe (1.000 Euro, Anm.) pro verweigerter Aussage oder für die ganze Sitzung gelte. Der Experte erklärte, dass auch hier das Gesetz unklar sei. Er glaube eher, dass sich diese Strafe auf die gesamte Sitzung beziehe. 

Das Interview endete mit einem Lacher. Denn nachdem sich das Gespräch minutenlang darum gedreht hab, ob die Aussageverweigerung Schmids rechtens war, verweigerte auch der Top-Anwalt plötzlich die Aussage. Was war geschehen. Thür fragte Rami, der früher die FPÖ vertreten hatte, diese Funktion aber zurücklegte, als er Verfassungsrichter wurde, ob er es für vertretbar erachte, dass Verteidiger Werner Suppan, der stellvertretendes Mitglied beim VfGH ist, viele Beschuldigte in der ÖVP vertrete. 

Martin Thür nach dem Gespräch mit Michael Rami. Die Überleitung zum nächsten Beitrag erfolgte mit einem breiten Grinser.
Martin Thür nach dem Gespräch mit Michael Rami. Die Überleitung zum nächsten Beitrag erfolgte mit einem breiten Grinser.
Screenshot ORF

"Verfassungsgerichtshof ist eine öffentliche Aufgabe, dazu sage ich nie etwas in der Öffentlichkeit und daher möchte ich hier die Aussage verweigern". Nach dieser Äußerung konnte Rami das Lachen nicht zur Gänze verbergen. Auch Martin Thür nahm die Schlussantwort mit Humor. 

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