Politik

Cobra–Gate – müssen Leibwächter Postler spielen?

Die Vorwürfe gegen den Kanzler sorgen für politische Erregung. "Heute" weiß, was Personenschützer von Politikern tun müssen – und was nicht.

Robert Zwickelsdorfer
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Die Vorwürfe gegen Bundeskanzler Karl Nehammer sorgen für politischen Aufruhr.
Die Vorwürfe gegen Bundeskanzler Karl Nehammer sorgen für politischen Aufruhr.
Helmut Graf

"Der Personenschutz ist längst nicht so glamourös wie im Film 'Bodyguard'." So steht's auf der Cobra-Website. Das dürfte auch der Personenschützer, der die Vorwürfe erhebt, so erlebt haben. So habe er Postpakete abholen und die Kinder chauffieren müssen. Darf ein Politiker das verlangen?

Anzug in die Reinigung bringen?

Ist der zu schützende Politiker dabei, darf der Personenschützer das. Andernfalls nicht. Dasselbe gilt etwa auch für private Besorgungen. Es gebe aber Unterschiede zwischen Dienstanweisung und gelebter Praxis, verrät ein Insider.

Fahrtendienst für Kinder spielen?

Besteht besondere Schutznotwendigkeit, dann ja. In dem Fall müsse der Bodyguard aber z.B. vor der Schule postiert bleiben.

Aufträge ablehnen?

Das darf er "theoretisch", so der Insider zu "Heute". Das Vertrauen – wichtige Voraussetzung für den Job – fördere das aber nicht. Wohnung der Schutzperson betreten? Ja, wenn sie das wünscht. In der Freizeit Dienstwaffe tragen? Das sei grundsätzlich nicht erlaubt, ebenso wenig die Benutzung des Dienstwagens.

Persönliche Freundschaft mit Schutzperson?

Ist kein Ausschlusskriterium für den Job.

Aufklärung

Die Schutzperson wird im Vorfeld aufgeklärt, zu welchen Aufgaben sie Personenschützer einteilen darf

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