Haus kurz verlassen

Küche abgebrannt, doch Versicherung will nicht zahlen

Eine Frau aus NÖ ging kurz aus dem Haus, übersah dabei aber eine brennende Kerze – die Küche brannte ab. Die Versicherung wollte aber nicht zahlen.

André Wilding
Küche abgebrannt, doch Versicherung will nicht zahlen
Die Küche der Frau aus dem Bezirk Lilienfeld brannte vollständig ab.
Getty Images / Symbolbild

Die Vorweihnachtszeit neigt sich dem Ende zu, der Heilige Abend steht vor der Tür. Adventkränze sind nun meist schon mehrere Wochen alt und werden langsam trocken. Und auch der ein oder andere Christbaum wartet schon länger auf seinen Einsatz. Gerade um Weihnachten kommt es deshalb jedes Jahr zu zahlreichen Bränden, verursacht von Kerzen.

Brennende Kerze übersehen

Das passierte auch einer Frau aus dem Bezirk Lilienfeld. Sie übersah eine brennende Kerze, verließ das Haus - und die gesamte Küche brannte ab. Die Versicherung lehnte die Übernahme des Schadens zunächst ab. Zum Glück hat sich die Frau an die AK gewandt. "Unsere Expert:innen haben erreicht, dass die Versicherung nach einer neuerlichen Prüfung nun doch etwa die Hälfte des Schadens - 20.000 Euro - übernommen hat", sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.

Nur mal eben kurz aus dem Haus gegangen, war die Katastrophe perfekt. Eine Frau aus dem Bezirk Lilienfeld hatte eine Kerze übersehen, die sie zuvor angezündet hatte. Die Kerze löste einen Brand aus - und verursachte einen enormen Schaden. Als sich die Betroffene nach dem ersten Schock an ihre Versicherung wandte, fiel sie aus allen Wolken. Denn die Versicherung lehnte die Übernahme des Schadens ab.

Grobe Fahrlässigkeit

Die Begründung: Es handle sich um grobe Fahrlässigkeit und diese sei nicht versichert. Von grober Fahrlässigkeit ist die Rede, wenn es sich um "auffallende Sorglosigkeit" handelt, das bedeutet, wenn ein Fehler einem sorgfältigen Menschen in derselben Situation keinesfalls passieren würde. Ein klassisches Beispiel dafür ist das vergessene Öl auf der heißen Herdplatte. Im Gegensatz zu leichter Fahrlässigkeit ist grobe Fahrlässigkeit erst in neueren Verträgen standardmäßig meist mitversichert.

In älteren, schon lange bestehenden Verträgen ist sie oft von der Versicherung ausgeschlossen. Außerdem ist es oft nicht einfach zu beurteilen, welcher Grad an Fahrlässigkeit im Einzelfall vorliegt. So war es auch bei dieser Betroffenen.

20.000 Euro für Betroffene

Verzweifelt wandte sich die Frau an die AK-Konsumentenberatung. Es stellte sich heraus, dass die Frau nicht leichtfertig gehandelt hatte, sondern aufgrund einer Erkrankung die Kerze vergessen hatte. "Wir nahmen Kontakt mit der Versicherung auf und erklärten die Sachlage. Die Versicherung hat nach unserer Intervention eingelenkt und in diesem speziellen Fall einen Teil der Schadenssumme - 20.000 Euro - angeboten", sagt Alexander Hosner, Versicherungsexperte der AK Niederösterreich. Die Betroffene hat ihr persönliches Weihnachtswunder schon erlebt - denn die Summe ist bereits auf ihrem Konto eingetroffen.

AK-Tipps für eine sichere Weihnachtszeit

- Lassen Sie Kerzen, egal, ob auf Adventkränzen oder am Christbaum, nur kurze Zeit brennen und niemals unbeaufsichtigt. Zünden Sie an trockenen Kränzen oder Bäumen keine Kerzen mehr an.

- Halten Sie ausreichend Abstand zu Vorhängen, Möbeln, Deko ein und platzieren Sie Adventkränze auf einer feuerfesten Unterlage.

- Achten Sie darauf, dass weder Adventkranz noch Christbaum Zugluft ausgesetzt sind.

- Stellen Sie einen Kübel mit Wasser bereit und/oder eine Löschdecke. So könnten Sie im Fall des Falls schneller reagieren.

- Die sicherste Variante ist LED-Beleuchtung. Achten Sie beim Kauf aber auf geprüfte Qualität, um nicht mit Billigprodukten erst recht wieder Risiko einzugehen.

- Und: Checken Sie Ihren Versicherungsvertrag hinsichtlich der Deckungssummen und ob grobe Fahrlässigkeit versichert ist.

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    Auf den Punkt gebracht

    • In der Vorweihnachtszeit kommt es häufig zu Bränden durch Kerzen, wie im Fall einer Frau aus dem Bezirk Lilienfeld, deren Küche abbrannte, weil sie eine brennende Kerze übersehen hatte.
    • Nach anfänglicher Ablehnung durch die Versicherung konnte die Arbeiterkammer Niederösterreich (AK) erreichen, dass die Frau aufgrund einer Erkrankung nicht grob fahrlässig gehandelt hatte und die Versicherung schließlich 20.000 Euro des Schadens übernahm.
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