Politik

Knalleffekt: ORF-Gesetz teils verfassungswidrig

Teile des ORF-Gesetzes sind verfassungswidrig, hat der VfGH erkannt. Auch das neue Gesetz muss jetzt nachgebessert werden.

Leo Stempfl
Wichtige Teile des ORF-Gesetzes sind verfassungswidrig!
Wichtige Teile des ORF-Gesetzes sind verfassungswidrig!
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Unfassbar: Das zähe Ringen und die Pannenserie um das neue ORF-Gesetz ist um eine weitere Episode reicher. Neben einem Wirrwarr an Landesabgaben, das für hohe Unterschiede bei den zu zahlenden Beträgen und einem Abstimmungsfauxpas, wodurch das Gesetz vom Bundesrat acht Wochen lang blockiert wurde, nun der nächste Knalleffekt:

Der Verfassungsgerichtshof hat Teile des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig erklärt!

Auslöser der Prüfung war kein Geringerer als Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil, der die politische Besetzung des Stiftungsrats kritisierte. Von dessen 35 Mitgliedern werden unter anderem neun von der Bundesregierung und neun von den Landesregierungen entsandt, dieser entscheidet wiederum über wichtige Posten wie den Generaldirektor, das Budget und den ORF-Beitrag. Die ÖVP hat deswegen derzeit eine absolute Mehrheit.  

Für die Verhandlung am Höchstgericht, die bereits vor einigen Wochen stattfand, bot sich Doskozil sogar als Kronzeuge an. Top-Jobs am Küniglberg würden als "rein politische Besetzungen" über die Bühne gehen, wetterte der Landeschef gegenüber "Heute". Und: "Ich habe selbst erlebt, wie das abläuft." Postenvergaben hätten "überhaupt nichts mehr mit der Qualität der Arbeit zu tun".

Weite Teile verfassungswidrig

Und wie schon ORF-Star Armin Wolf in seinem Blog kritisierte, sind Teile dieses Bestellungsmodus nun offiziell verfassungswidrig. Das geht einer 76 Seiten langen Entscheidung hervor, über die der "Standard" am Dienstag zuerst berichtete. Mittlerweile ist sie auch auf der Website des VfGH veröffentlicht. Konkret ist darin von "Verstößen gegen das Unabhängigkeits- und Pluralismusgebot" die Rede.

Mit Ablauf des 31. März 2025 treten die betroffenen Passagen außer Kraft. Bis dahin muss also nun eine neue Regelung gefunden, das Gesetz repariert werden. Angesichts der Nationalratswahl im Herbst 2024 und der wohl schwierigen Regierungsbildung könnte das noch interessant werden.

ORF-Beitrag nicht betroffen

Knackpunkt ist, dass die im Parlament vertretenen Parteien und der Publikumsrat nur jeweils sechs, die Regierung aber neun Stiftungsräte bestellt. "Bei diesen Mitgliedern handelt es sich um eine relativ große Gruppe, die ein deutliches Übergewicht zu den vom (gesellschaftlich repräsentativ zusammengesetzten und staatsfernen) Publikumsrat bestellten sechs Mitgliedern hat. Das verstößt gegen die Verfassungsgebote der Unabhängigkeit und des Pluralismus bei der Bestellung und Zusammensetzung der Leitungsorgane des ORF", steht im Erkenntnis.

Eine neue Regelung solle laut VfGH vorsehen, dass Stiftungsräte nach Wahlen nicht mehr so leicht abzulösen sind. Zudem sollen die notwendigen Kompetenzen der Räte verschärft werden. Der Publikumsrat wiederum soll nicht mehr mehrheitlich vom Bundeskanzler besetzt werden, denn dieser und die Medienministerin entscheiden derzeit über 17 von 30 Mitgliedern. Außerdem soll der Publikumsrat keine Mitglieder mehr in den Stiftungsrat entsenden.

Schlechte Nachrichten für alle Gebühren-Muffel: Der ORF-Beitrag ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Für alle Rechts-Aficionados gibt es den vollen Entscheidungstext hier nachzulesen.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com