Politik
Neuer Bonus fix, Energie-Turbo – die Pläne der Regierun
Der bestehende Bildungsbonus wird für das Jahr 2023 verlängert, wie die Regierung am Mittwoch bekannt gab.
Die Regierung präsentierte am Mittwoch die Ergebnisse ihrer Klausur. Wie Kanzler Karl Nehammer und Vizekanzler Werner Kogler betonten, gehe es darum, das Jahr 2023 dafür zu nutzen, die Lehren aus dem Vorjahr zu ziehen und das Land resilienter und krisenfester zu machen. Österreich soll unabhängiger und sicherer werden.
Drei große Bereiche
Drei große Bereiche wurden bei der Klausur festgelegt: Erneuerbaren-Turbo für Österreich, die Stärkung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt, sowie saubere und transparente Politik.
Im Bereich Wirtschaft und Arbeitsmarkt möchte die Regierung verstärkt gegen den Fachkräftemangel vorgehen. "Langfristig ist das Heranführen des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche eine der wichtigsten Maßnahmen, um besonders erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger in Beschäftigung zu halten und den Arbeits- und Fachkräftemangel weiter abzufedern", heißt es. Um dieses Ziel zu erreichen, muss das Arbeiten im Pensionsalter attraktiver gestaltet werden.
Für die Abarbeitung dieser Themen wird eine Reformgruppe eingerichtet. Sie besteht aus den Bundesministern Martin Kocher, Johannes Rauch und Magnus Brunner, den Sozialsprechern der Regierungsparteien und Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Arbeitnehmern, wie die Regierung bekannt gab.
Sie wird weitere Maßnahmen zur Linderung der Arbeits- und Fachkräfteproblems erarbeiten. Erste Ergebnisse werden im ersten Quartal 2023 erwartet.
Abschaffung der geblockten Altersteilzeit
Weiters verkündeten Nehammer und Kogler die Abschaffung der geblockten Altersteilzeit. Laut Regierung wirkt sich diese Form der Altersteilzeit nicht positiv auf den Arbeitsmarkt aus und soll daher nicht weiter aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. "Zukünftig soll der Zugang zu dieser Form der Altersteilzeit durch Anhebung des frühestmöglichen Zugangsalters von derzeit fünf Jahren vor Vollendung des Regelpensionsalters um sechs Monate pro Kalenderjahr, beginnend mit 1. Jänner 2024, angehoben werden", heißt es.
Der bestehende Bildungsbonus soll für das Jahr 2023 verlängert werden und ab dem Jahr 2024 soll der Schulungszuschlag und Bildungsbonus in drei Stufen neu geregelt werden. Für Ausbildungen mit einer Dauer ab vier Monaten gebührt der dreifache Schulungszuschlag (ca. 200 Euro). Für Ausbildungen mit einer Dauer von mindestens einem Jahr der fünffache Schulungszuschlag (ca. 340 Euro) der sich bei einem Grenzbetrag von 1.400 Euro pro Monat einschleift. Menschen mit einem höheren Arbeitslosengeld profitieren jedoch jedenfalls im Ausmaß des dreifachen Schulungszuschlags.
Durch die Verlängerung sowie Erhöhung, jährliche Valorisierung und Ausweitung des Bildungsbonus wird Aus- und Weiterbildung durch AMS-Schulungen attraktiver. Auszubildende werden deutlich besser sozial abgesichert und die Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung wesentlich verbessert. So stellt der Bildungsbonus neu einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung das Arbeitskräftemangels dar.
Verschärfung des Anti-Korruptionsgesetzes
Ebenso verkündete die Regierung eine saubere Politik und die Verschärfung des Anti-Korruptionsgesetzes. Ein strenges Parteienfinanzierungsgesetz ist bereits beschlossen. Studien und Umfragen, die mit Steuergeld bezahlt werden, müssen transparent veröffentlicht werden. Ein neues Medientransparenzgesetz wurde bereits in Begutachtung geschickt und soll in diesem Jahr beschlossen werden. Damit werden alle Inseratenschaltungen transparent und zeitnah offengelegt. Weiters steht ein Paradigmenwechsel bei der Offenlegung von Wirtschaftsförderungen und das neue Anti-Korruptionsgesetz ist politisch vereinbart und wird in den nächsten Tagen von der Justizministerin und der Verfassungsministerin vorgelegt.
Zudem präsentierte die Regierung den Erneuerbaren-Turbo für Österreich. Dieses Paket enthält: Schnellere Verfahren für Kraftwerke (UVPG-Novelle), Ausbauturbo für Photovoltaik-Anlagen (EABG + Förderungs VO) und den Ausbau der Biogasproduktion in Österreich (EGG + Biogasverordnung).