Neue Regelungen

Kinder im Spital – Land NÖ senkt Begleitkosten

Wenn das eigene Kind im Spital liegt, ist das für Eltern schon schwer genug. Mit einer neuen Regelung soll das zumindest finanziell leichter werden.

Niederösterreich Heute
Kinder im Spital – Land NÖ senkt Begleitkosten
Ist ein Kind im Krankenhaus, wollen die Eltern oft bei ihm bleiben. Das war bisher mit hohen Kosten verbunden. Das Land NÖ senkt diese nun mit einer neuen Regelung.
Getty Images (Symbolbild)

Wenn Kinder und insbesondere Kleinkinder erkranken und stationär in einem Spital aufgenommen werden müssen, ist aktuell aufgrund der derzeit noch vorherrschenden gesetzlichen Regelung für Begleitpersonen einen Kostenbeitrag in der Höhe von € 43,40 pro Tag (Regel-Tagessatz) für die Unterbringung und Verpflegung an die Krankenanstalt zu leisten.

Derzeit ist im Krankenanstalten-Gesetz geregelt, dass der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Säuglingen bis zu einem Jahr entfällt, Begleitpersonen von älteren Kindern diesen Kostenbeitrag jedoch zu leisten haben.

"Veraltete Regelung"

Mit einer neuen gesetzlichen Grundlage will man für ein zeitgemäßes Modell und eine nachhaltige Regelung mit Vernunft und Augenmaß schaffen: "Wir wollten diese veraltete Regelung endlich neu gestalten und den Lebensrealitäten der Menschen anpassen", erklärt der zuständige VP-Landesrat Ludwig Schleritzko in einer Aussendung.

"Ein krankes Kind und ein damit verbundener Krankenhausaufenthalt ist eine enorme Belastung für die ganze Familie. Um Familien in solchen Situationen bestmöglich zu unterstützen, werden wir dafür sorgen, dass diese ohnehin schwierige Situation nicht zu einer finanziellen Herausforderung wird", heißt es weiter.

Die neuen Regelungen im Detail:

  • Für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren entfallen die Kosten
  • Für Kinder von 4 bis 10 Jahren fallen ein Drittel der bisherigen Kosten an, das sind 14,43 Euro
  • Für 11- bis 14-Jährige ist es die Hälfte, nämlich 21,70 Euro
  • Ab 15 Jahren ist der bisher geltende volle Tagsatz in Höhe von 43,40 Euro zu bezahlen
  • Für Kinder mit lebensbedrohlichen oder chronischen Erkrankungen, sowie bei Bezug erhöhter Familienbeihilfe entfällt der Begleitkostensatz zur Gänze
  • Sollten Kinder länger als 14 Tage aufgrund schwerwiegender Verletzungen stationär aufgenommen werden, entfällt der Begleitkostensatz ab dem 14. Tag
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    Auf den Punkt gebracht

    • Das Land Niederösterreich hat eine neue Regelung eingeführt, um die finanziellen Belastungen für Eltern zu senken, deren Kinder im Krankenhaus liegen
    • Künftig entfällt etwa der Kostenbeitrag für Begleitpersonen von Kindern bis zu drei Jahren, was eine Anpassung an die Lebensrealitäten der Familien darstellt und ihnen in schwierigen Zeiten Unterstützung bieten soll
    red
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