"Das gibt's doch nicht!"

Kind zur Fahrschule gebracht – nun Strafe von 400 Euro

Ein Mann stellte sein Auto kurz auf einem Parkplatz ab, um seine Tochter aussteigen zu lassen. Bittere Folge: Er wurde auf 400 Euro verklagt.

Johannes Rausch
Kind zur Fahrschule gebracht – nun Strafe von 400 Euro
Der Betroffene erhielt eine Besitzstörungsklage inklusive Zahlungsaufforderung von 400 Euro. Rechts im Bild: Parkplatz eines ehemaligen Würstelstands in der Linzer Unionstraße, auf dem es zu einem ähnlichen Vorfall gekommen ist.
AK OÖ, Google

Der Betroffene war baff: Er hatte nur kurze Zeit gestoppt, um seine Tochter vor einer Fahrschule in Vöcklabruck aussteigen zu lassen. Drei Wochen später lag plötzlich ein Schreiben einer Kanzlei in seinem Postkasten.

Inhalt des Briefs: die Androhung einer Besitzstörungsklage sowie die Zahlungsaufforderung von 400 Euro. Begleiche er diese Summe, sei die Klage jedoch vom Tisch.

Daraufhin wandte er sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. "Ich denk' mir, das gibt's doch nicht", sagt der Betroffene in einem von der AK auf Instagram geposteten Video.

Die Experten der Kammer empfahlen ihm, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen gerichtlichen Vergleich anzubieten. Darauf stieg die Gegenseite nicht ein und pochte auf die Zahlung des geforderten Betrags.

"Neues lukratives Geschäftsmodell"

Laut AK werden immer mehr Parkplätze mit Kameras überwacht. Und: Selbst kurzes Anhalten wird als Vergehen geahndet. Derartige Fälle häufen sich. Für Ulrike Weiß, Leiterin des Konsumentenschutzes, drängt sich der Verdacht auf, "dass es sich hier um ein neues lukratives Geschäftsmodell handelt".

Strafe für Parken vor Supermarkt

Ähnlicher Fall in der Bundeshauptstadt: Einem Lenker flatterte eine Zahlungsaufforderung von 75 Euro ins Haus. Der 42-jährige Wiener hatte sein Auto auf einem Parkplatz eines Supermarkts abgestellt. Der Betroffene wollte die Strafe allerdings nicht hinnehmen und wandte sich ebenfalls an die AK.

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Ein Mann wurde mit einer Strafe von 400 Euro belegt, nachdem er sein Auto kurz auf einem Parkplatz abgestellt hatte, um seine Tochter zur Fahrschule zu bringen
    • Trotz der Unterstützung durch die Arbeiterkammer Oberösterreich und dem Versuch, einen gerichtlichen Vergleich zu erzielen, bestand die Gegenseite auf die Zahlung, was den Verdacht auf ein lukratives Geschäftsmodell bei der Überwachung von Parkplätzen aufkommen lässt
    JR
    Akt.
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