Welt
Kamera in Zahnbürste – Professor filmte Studenten nackt
Ein Professor ließ Studentinnen gratis in einer Wohnung in seinem Haus wohnen. Jahrelang filmte er mindesten zehn Opfer beim Duschen.
Ein Professor, der auch an Hochschulen in der Schweiz lehrte, hat mindestens elf Personen, davon zehn Frauen, ausspioniert, gefilmt und teilweise sexuell belästigt. Der heute 62-Jährige ging so vor, dass er den jungen Frauen während Praktika eine kostenlose Wohnung in seinem Haus im Berner Seeland zum Wohnen anbot.
Im Badezimmer hatte er bei mehreren Betroffenen eine elektrische Zahnbürste deponiert, die mit einer Kamera ausgestattet war. Zudem hatte er den Duschvorhang so manipuliert, dass er nicht richtig schloss – damit er die Frauen filmen konnte. Dies berichtet die NZZ.
Eine junge Frau, die im Artikel zu Wort kommt, war 20 Jahre alt, als sie das erste Mal mit dem Professor Kontakt hatte. Das war im Jahr 2016 und sie studierte in Deutschland. Der Professor war 56-jährig, ausgebildeter Arzt und Hochschuldidaktiker. Wie die NZZ schreibt, war er "Departements- und Forschungsleiter an einer großen Schweizer Universität". Er dozierte in seiner Karriere an mehreren Hochschulen.
Professor ging systematisch vor
Beim Seminar 2016 an einer deutschen Uni warb der Professor für Praktika an Schweizer Hochschulen. Das Angebot war für die Studierenden – fast ausschließlich Frauen – interessant, denn die Praktika seien obligatorisch und oft schwer zu finden, wie es im Bericht heißt.
Die 20-Jährige ergriff die Gelegenheit beim Schopf. Sie nahm auch das Angebot an, in einer Wohnung im selben Haus wie der Professor zu wohnen. Die Wohnsituation fand sie dann aber "ungewöhnlich". Es habe keine klare Trennung der Wohnbereiche gegeben, der Professor sei in ihrer Wohnung ein- und ausgegangen, ohne sich anzukündigen. Er habe ihr zudem Massagekurse angeboten.
Spycam online gekauft
Was die Frau damals nicht wusste: Der Professor filmte sie auch. Über mehrere Wochen im Herbst 2017, mit der elektrischen Zahnbürste im Bad, die er bei einem chinesischen Onlinehändler gekauft hatte. Die Zahnbürste verfügte über eine eingebaute Kamera mit Bewegungsmelder. Zudem installierte er auch eine Kamera im Schlafzimmer.
Mindestens eine Studentin belästigte er körperlich, indem er ihr mehrfach zu nahe kam. Einmal erschien er bei ihr in Unterhosen.
"Strafe ist ein Witz"
Die Spycam bestellte er 2015, aufgeflogen ist er im Frühling 2020 durch einen Zufall. Im Juni 2022 wurde er von der zuständigen Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 4455 Euro und einer bedingten Geldstrafe von knapp 20.000 Euro verurteilt. Tatbestand: mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte. Zudem muss er die Verfahrenskosten bezahlen, dazu die Anwaltskosten einiger Opfer. Mit allen Opfern einige er sich auf Wiedergutmachungszahlungen von 1000 bis 2000 Euro, schreibt die NZZ.
Als "Witz" kritisieren die Opfer gegenüber der NZZ diese Strafe. Insgesamt speicherte der Professor Videos von mindestens zehn Frauen, die bei ihm wohnten, ab. Zahlreiche Opfer geben an, dass die Erlebnisse tiefe Spuren bei ihnen hinterlassen haben. Eine Frau berichtet, sie sei nun eine öffentliche Person und verbringe viel Zeit in Hotels. Sie suche jedes Mal das Zimmer auf Kameras ab. Eine andere Betroffene berichtet, sie habe sich "seelisch missbraucht" gefühlt. Eine Frau sagt, es lasse sie bis heute nicht los, was passiert sei.
Kritik an Behörden
Kritisiert werden auch die Polizei und die Behörden. Bei mindestens einer Einvernahme ist laut NZZ ein Video abgespielt worden, das eines der Opfer beim Duschen zeigt – in Anwesenheit von mehreren Polizisten und dem Anwalt des Täters. Eine Einvernahme habe abgebrochen werden müssen, weil die befragte Frau weinte.
Die Opferhilfe habe den Frauen, die schon früh einen Antrag auf Unterstützung gestellt hatten, die Hilfe versagt. Die Betroffenen seien nicht als Opfer eingestuft worden und hätten damit keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Wie die NZZ weiter schreibt, wurde auch die Berner Erziehungsdirektion über den Fall informiert. Ein allfälliger Entzug der Unterrichtsberechtigung gelte nicht für Hochschulen, ließ die Erziehungsdirektion verlauten. Der Mann darf weiter unterrichten und ist an mindestens einer Schweizer Hochschule als Forschungsleiter aufgelistet.