Politik

Jetzt sogar Coronastrafe fürs Zusammenleben mit Partner

Kein Scherz: Bei einigen Bürgern flattern derzeit saftige Strafen ins Haus. Ihr Verbrechen: Sie leben mit einem Corona-positiven Partner zusammen!

Rene Findenig
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Weil ihre Partner im gemeinsamen Haushalt Corona haben, sollen viele Bürger nun 300 Euro Strafe zahlen.
Weil ihre Partner im gemeinsamen Haushalt Corona haben, sollen viele Bürger nun 300 Euro Strafe zahlen.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Rund um die Corona-Strafverfügungen herrscht aktuell helle Aufregung. Wie der ORF berichtet, bekamen mehrere Kärntner Post von ihren Bezirkshauptmannschaften. Darin heißt es laut Bericht, dass sie gegen das Kontaktverbot verstoßen haben und nun 300 Euro Strafe zahlen oder sechs Tage in Haft gehen sollen. Ein Scherz? Nein, die Strafen sind tatsächlich echt. Gegen das Kontaktverbot hätten die Betroffenen verstoßen, weil sie mit ihren Corona-positiven Partnern weiter im gemeinsamen (!) Haushalt leben würden.

Die Betroffenen fallen nun aus allen Wolken, aus mehreren Gründen. Sie leben nämlich seit Jahren gemeinsam auf ihrem Hauptwohnsitz und wurden offenbar nicht einmal auf Verstöße kontrolliert. Außerdem dürften die Behörden Wind von den Lebenspartnern der Corona-Positiven über das Contact Tracing bekommen haben. Und zu guter Letzt werden die Strafen offenbar für einen Zeitpunkt ausgestellt, in denen die Partner noch nicht einmal positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Mann positiv getestet, Frau soll blechen

Wie der ORF weiter berichtet, springt nun ein Rechtsanwalt den Betroffenen ohne Honorar zur Seite, denn er sieht die Strafen als nicht Rechtens an. Einer der Betroffenen schilderte ihm und dem ORF gegenüber, dass er sich auf das Coronavirus testen ließ und ein positives Ergebnis bekam. Dabei gab er an, dass er mit seiner Lebensgefährtin im gemeinsamen Haushalt lebe, woraufhin die Frau angerufen wurde.

Auch sie erklärte, mit dem Mann zusammen zu leben und ihn deshalb am besagten Testtag das letzte Mal gesehen zu haben. Folge: Da der Mann positiv getestet wurde, soll die Frau gegen das Kontaktverbot verstoßen haben und nun entweder 300 Euro zahlen oder ins Gefängnis. Kontrolliert sei das Paar aber nie worden, und Juristen gehen davon aus, dass die Strafe unzulässig ist. Auch, weil die Lebensgefährtin keine andere Möglichkeit hatte, als in ihrer Wohnung zu leben.

Keine Ausweichquartiere möglich

Zu Verwandten oder Freunden hätte sie wegen dem positiven Coronatest ihres Partners nicht dürfen, Hotels und Unterkünfte waren gesperrt. Beim Land putzt man sich indes damit ab, dass die Betroffenen ihre Wohnsituation ja selbst beim Contact Tracing schildern würden und damit die Strafen auslösen würden.

Auch das sehen Juristen anders, denn Lügen ist beim Contact Tracing verboten und würden die persönlichen Angaben statt zur Kontaktverfolgung auch für Strafverfügungen verwendet, könne dies verfassungswidrig sein - oder dazu führen, dass Getestete einfach keine Kontaktpersonen mehr angeben würden.

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