Politik
Jetzt fix: Diese Corona-Regeln gelten ab Montag
Freitagabend war es so weit: Die offizielle Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung wurde veröffentlicht. Hier gibt es die Details.
Bereits am Donnerstag informierte das "virologische Quartett" in einer der berüchtigten Pressekonferenzen die österreichische Bevölkerung über die neuen Maßnahmen. Um einen zweiten Lockdown zu verhindern, seien diese notwendig. "Wir wissen, dass Ansteckungen vor allem indoor, im privaten Kontakt stattfinden. Was Freude macht, ist oft der Ort von Ansteckungen. Die Sozialkontakte müssen jetzt österreichweit weiter eingeschränkt werden", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz.
Nun wurde Freitagabend die "Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung" veröffentlicht. Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentierte somit die rechtliche Grundlage für die Einschränkungen, die am Montag, dem 21. September um 00.00 Uhr in Kraft treten.
Zehn-Personen-Regel
Die maximale Personenzahl für Feierlichkeiten indoor beträgt zehn Personen pro Tisch, dies ist nun auch in der Verordnung geregelt. In den Privatbereich kann die Bundesregierung weiterhin nicht eingreifen, dies würde der Verfassung widersprechen. Trotzdem appellierte Bundeskanzler Sebastian Kurz, dass es keineswegs schlau wäre, in der aktuellen Situation große Feiern in der eigenen Wohnung abzuhalten.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Begräbnisse, da diese nicht verschoben werden können. Dort gilt allerdings auch eine Obergrenze von 500 Personen. Veranstaltungen im Freien benötigen ab 250 Teilnehmern eine behördliche Bewilligung, bereits ab 50 Personen indoor und 100 Personen outdoor ist ein COVID-Beauftragter sowie ein Präventionskonzept vorzulegen.
Gastronomie & Maskenpflicht
Wie schon vor der ersten Lockerungsverordnung müssen Gäste von Restaurants, Bars und Cafes nun wieder am Weg zum Sitzplatz und auf die Toilette einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser ist auch für Kellner wieder verpflichtend. Pro Tisch dürfen auch jeweils nur maximal zehn Personen sitzen, wobei Kinder nicht dazu zählen. Die Maskenpflicht für den Handel wird außerdem auf Märkte und zusammenhängende Einkaufszentren ausgeweitet.
Geschlossene Gesellschaften
Bisher von der Sperrstunde ausgenommen waren sogenannte "geschlossene Gesellschaften". Diese Grauzone wurde allerdings oftmals missbraucht, um exzessive Partys bis spät in die Nacht hinein zu feiern, auch die Gesellschaft war dabei meistens gar nicht so "geschlossen", wie vermutet.
Die Sperrstunde um 1.00 Uhr ist deswegen nun auch auf diese anzuwenden. Das soll laut Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) mit Schwerpunktaktionen in allen Bundesländern verstärkt kontrolliert werden.
Wieder neue Ampel
Die Corona-Ampel ist darüber hinaus um ein weiteres Kuriosum bereichert. So gibt es neben der eigentlichen Corona-Ampel, der gescheiterten Schul-Ampel und der direkt wieder eingestampften Uni-Ampel nun auch eine eigene Ampel für höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten. Diese wird nun von der "4. C-SchulampelphasenVO für Zentrallehranstalten und höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten" gesetzlich geregelt.