Politik
Impfpflicht – neuer Entwurf birgt eine Überraschung
Nach dem Beschluss des Impfpflichtgesetzes warten alle auf die dazugehörige Verordnung. Der Entwurf liegt "Heute" vor. Er birgt eine Überraschung.
Der "Entwurf zur Verordnung" ist mit 2. Februar, 14 Uhr, datiert und drei Seiten lang:
Sinovac dabei
Neben den "zentral zugelassenen Impfstoffen" gelten auch "anerkannte Impfstoffe" für die Erfüllung der Impfpflicht. Fünf sind aufgelistet: die chinesischen Sinopharm und Sinovac sowie die indischen Vakzine Covaxin, Covovax und Covishield.
Sputnik nicht
Den russischen Sputnik-Impfstoff sucht man aber vergeblich auf dieser Liste.
65-190-Intervall
Eine Impfserie umfasst den Erststich, innerhalb von 65 Tagen die zweite und innerhalb von weiteren 190 Tagen die dritte Impfung.
Pflicht erfüllt
Wer vor Inkrafttreten der Verordnung bereits dreimal geimpft ist, erfüllt die Pflicht ebenso wie Personen, die mindestens zwei Impfungen mit im Ausland zugelassenen, aber nicht anerkannten Impfstoffen haben. Aktuell ebenso inkludiert: Personen, die die ersten zwei Stiche einer Serie haben. Sie müssen sich aber klarerweise zeitgerecht den Booster holen.
Kuriosum bei Genesenen
Wer genesen und zwei Mal geimpft ist, hat seine Pflicht erfüllt. Wer aber zwei Mal geimpft und erst danach genesen ist, braucht frühestens 180 Tage nach dem positiven Test auch noch eine dritte Impfung.
Mehrere Ausnahmen
Nicht impfen müssen beispielsweise Schwangere, Personen, bei denen die Impfung aus medizinischen Gründen gefährlich wäre, akut Covid-Infizierte oder Patienten, die in den letzten sechs Monaten eine Chemotherapie hatten.
Ärztliche Bestätigung
Nur Ambulanzen, Amts- und Epidemieärzte dürfen die Ausnahmegründe bestätigen.
Impfpflicht frühestens nächste Woche
Erwartungsgemäß hat der Bundesrat am Donnerstag das Impfpflichtgesetz mit großer Mehrheit (47 Stimmen) beschlossen. Es gab nur zwölf Gegenstimmen. Vor Inkrafttreten ist noch die Unterschrift von Bundespräsident Van der Bellen nötig. Der will das Gesetz sofort nach Erhalt sehr sorgfältig prüfen und "in den nächsten Tagen" unterschreiben, heißt es aus der Präsidentschaftskanzlei. Dann geht es zum Kanzler, der es gegenzeichnet. Erst mit Veröffentlichung im Amtsblatt ist es gültig – wohl im Lauf der nächsten Woche.