Gesundheit

Impfpflicht kommt – 12.000 Pflegekräfte kündigen Job

In Deutschland soll am 16. März eine Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialbereich in Kraft treten. Aus Protest melden sich 12.000 arbeitslos.

Sabine Primes
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Nach Pflegekräften wird händeringend gesucht.
Nach Pflegekräften wird händeringend gesucht.
Getty Images

Pflegekräfte waren auch schon vor der Pandemie knapp. Stress, schwere körperliche Arbeit, Verantwortung und eine viel zu geringe Entlohnung sorgen für mangelnde Attraktivität des Berufsstandes. Eine mit 16. März einsetzende Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialbereich hat die Situation in Deutschland jetzt noch weiter verschärft.

Aus dem Gesundheits- und Sozialsektor hätten sich im Dezember und Jänner 25.000 mehr Menschen arbeitssuchend gemeldet als üblich, sagte Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach in Nürnberg. Arbeitssuchend sind Menschen, die eine drohende Arbeitslosigkeit bei der Arbeitsagentur anzeigen, aber noch im Job sind, erläuterte ein Sprecher der Bundesagentur. 

"Wir sehen schon eine Zunahme, aber insgesamt auf einem Niveau, was uns allen keine Sorgen machen muss", sagte Terzenbach. Er sprach von etwa 25.000 Personen aus dem gesamten Gesundheits- und Sozialsektor, die sich über das übliche Niveau hinaus arbeitssuchend gemeldet hätten, davon ungefähr 12.000 aus der Pflege. Ob die erhöhte Zahl unter anderem auf entsprechende Aufrufe in sozialen Medien zurückzuführen ist, sei derzeit nicht bekannt.

Kritik von Gesundheitsämtern

Unterdessen kommt von den Gesundheitsämtern, die die Impfpflicht durchsetzen sollen, Kritik. Sie sehen sich nicht in der Lage, die im März in Kraft tretende Regelung angemessen zu kontrollieren und bemängeln Unklarheiten im Gesetz. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Verschiebung. Deutschlands Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte das allerdings bereits abgelehnt. Man rechne damit, dass im Schnitt bei 5 bis 10 Prozent der Mitarbeiter kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge.

Impf- oder Genesenennachweis bis zum 15. März

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Konkret heißt es dort, dass die Beschäftigten bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss das Gesundheitsamt informiert werden. Wenn trotz anschließender Aufforderung innerhalb einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, kann das Amt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Pflegeeinrichtung aussprechen.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnt ein Aussetzen der Impfpflicht aber ab.