Politik

Impfpflicht – das passiert mit allen, die sich weigern

In weniger als zwei Monaten ist es so weit: Die Impfpflicht tritt in Kraft. Was passiert aber, wenn sich jemand nicht impfen lässt? "Heute" klärt auf. 

Nicolas Kubrak
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Wer  trotz Impfpflicht das Jauckerl verweigert, wird künftig zur Kasse gebeten werden. (Symbolbild)
Wer trotz Impfpflicht das Jauckerl verweigert, wird künftig zur Kasse gebeten werden. (Symbolbild)
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Im Talk mit "Heute" (im Video unten) sprach Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) darüber, was auf Impfgegner zukommt, wenn sie sich bis 1. Februar kein Jaukerl holen. Zur Impfpflicht sagte sie: "Sie ist eine Ultima ratio; das letzte Mittel. Niemand wollte sie ursprünglich." Das Ziel der Regierung sei es, 90 Prozent der impfbaren Bevölkerung durchzuimpfen, um künftige Lockdowns zu verhindern.

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    Beim "Heute"-Interview war auch Edtstadlers Hund "Struppi" dabei.
    Beim "Heute"-Interview war auch Edtstadlers Hund "Struppi" dabei.
    Sabine Hertel

    Pauschal vier Mal im Jahr 600 Euro Strafe

    Der erste Impfstichtag im Jahr 2022 ist der 15. März. Bei der Kontrolle werde man laut Edtstadler auf Schnell-Verfahren setzen. Wer dabei kein Impfzertifikat vorweisen kann, zahlt 600 Euro – "egal ob für den Universitätsprofessor oder die Reinigungskraft." Eine Erleichterung werde es für Jüngere geben, ansonsten gilt: 600 Euro pauschal für Ungeimpfte. 

    Bis zu 4.800 Euro in zwei Jahren

    Das Gesetz zur Impfpflicht ist übrigens auf zwei Jahre angesetzt. "Pro Jahr wird es vier Impfstichtage geben. Bei zweijähriger Gültigkeit des Gesetzes wird es acht Mal 600 Euro Strafe geben", erläutert die Verfassungsministerin. Für die Ungeimpften heißt das also: 4.800 Euro Strafe! Wenn die Behörde aber weiß, dass sie es mit einem amtsbekannten Impfverweigerer zu tun hat, könne sie gleich ein ordentliches Verfahren einleiten. "Da drohen dann höhere Strafen", so Edtstadler. Exakt handle es sich um bis zu 3.600 Euro.

    Ab wann macht man Bekanntschaft mit dem Exekutor?

    Bei Nichtbezahlung der Strafe passiere laut VP-Ministerin genau das, was auch normalerweise passiert, wenn man eine Strafe nicht einzahlt: "Dann wird irgendwann der Exekutor vor der Türe stehen und die Geldstrafe eintreiben. Letztlich kommt dann der Kuckuck, wenn Sie's nicht zahlen können – das wäre aber wirklich die Eskalationsstufe", so Edtstadler. Sie betont jedoch, dass keine Gefängnisstrafen verhängt werden. Es sei "eine Impfpflicht und kein Impfzwang".

    Job-Verlust für Ungeimpfte?

    Neben den saftigen Geldstrafen riskieren Impfverweigerer außerdem ihren Job. Laut VP-Ministerin sei nämlich eine Kündigung für Ungeimpfte "wahrscheinlich möglich". "Mit der Einführung der Impfpflicht ist es eigentlich rechtswidrig in Österreich zu wohnen und nicht geimpft zu sein. Und daraus können sich auch andere Konsequenzen knüpfen", sagt Edtstadler.

    Straf-Erlass für alle, die sich doch impfen lassen

    Was passiert aber, wenn man sich nach Erhalt der Strafe für die Impfung entscheidet und sich das Jaukerl holt? "Jeder, der sagt, ich habe ohnehin vor, mich impfen zu lassen, der kann einen Einspruch machen und im ordentlichen Verfahren nachweisen, jetzt geimpft zu sein", sagt die Verfassungsministerin. Heißt also: Mit dem Piks kommt man aus der Strafe ganz hinaus. Edtstadler betont: "Wir wollen die Menschen nicht strafen. Wir wollen, dass sie sich impfen lassen."

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