Politik

Neue Regeln bei Impfpflicht – so soll gestraft werden

Die Regierung soll erwägen, die Impfpflicht in einer "Light"-Version zu starten. Als Start wird zudem nicht mehr der 1. Februar genannt.

Leo Stempfl
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Zu Impfpflicht-Strafe soll es vorerst nur kommen, wenn man zufällig in eine Kontrolle gerät.
Zu Impfpflicht-Strafe soll es vorerst nur kommen, wenn man zufällig in eine Kontrolle gerät.
LPD OÖ/Michael Dietrich

Der ursprüngliche Plan klang simpel: Am 1. Februar soll ein Gesetz zur Impfpflicht in Kraft treten, das jedem bis 15. März Zeit gibt, sich impfen zu lassen. Wer das bis dahin nicht macht und keine Impfung im e-Impfpass eingetragen hat, soll ab 1. April automatisch einen Strafbescheid über mehrere tausend Euro zugeschickt bekommen. Dann kam Omikron – und die ELGA.

Letztere einzubinden hat man seitens der Regierung offenbar "vergessen", so der Vorwurf der ELGA. Die eigene Technik sei jedenfalls erst im April fertig, ein Datenabgleich vorher nicht möglich. Der Epidemiologe Gerald Gartlehner preschte in der "ZiB2" vor: Laut seinen Angaben sollte die geplante Impfpflicht ab Februar überdacht werden.

"Wir müssen davon ausgehen, dass wir nach der Omikron-Welle ein Ausmaß an Immunität in der Bevölkerung erreicht haben werden, wie wir es während der Pandemie noch nie hatten", betonte er. Auch GECKO-Experte Herwig Kollaritsch sprach sich Montagabend schließlich für eine Verschiebung aus.

Impfpflicht-"Light" ab 4. Februar

Wie die "Kleine Zeitung" nun berichtet, wird in Regierungskreisen derzeit erwogen, die Impfpflicht zu Beginn in einer "Light"-Version zu starten. Ein automatisches Ausstellen von Strafen soll dabei (noch) nicht vorgesehen sein. Impfmuffel sollen nur zur Kassa gebeten werden, wenn sie zufällig in eine Polizeikontrolle geraten.

Auch dann sollen es keine tausenden, sondern lediglich 60 Euro sein, die verhängt werden. In einem Interview mit der "APA" verwies Nehammer bereits darauf, dass auch Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein die Variante mit solch einem Kontrolldelikt ins Spiel brachte.

Bereits fix sei laut "Kleine", dass auch solch eine Impfpflicht-"Light" nicht schon am 1. Februar, sondern erst am 4. des Monats rechtlich in Geltung treten kann. Grund: Am 3. Februar soll es den Bundesrat passieren, daraufhin muss es noch vom Bundespräsidenten kontrolliert und unterzeichnet werden.

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