Politik

Ibiza-Anklage von Kurz – Entscheidung offenbar gefallen

Wird Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss angeklagt? Das Justizministerium hat seine Prüfung abgeschlossen.

Heute Redaktion
Sebastian Kurz könnte bald vor Gericht stehen - darüber entscheidet nun die WKStA.
Sebastian Kurz könnte bald vor Gericht stehen - darüber entscheidet nun die WKStA.
HANS KLAUS TECHT / APA / picturedesk.com

Muss sich Ex-Kanzler Sebastian Kurz wegen mutmaßlicher Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss vor Gericht verantworten? In diesem Punkt dürfte eine Entscheidung gefallen sein.

WKStA entscheidet über weiteres Vorgehen

Das Justizministerium hat seine Prüfung abgeschlossen, nun ist ein Erlass mit der Entscheidung über das weitere Vorgehen bei der WKStA eingelangt, berichtet der "Kurier". Die WKStA prüft nun und gibt das Ergebnis zu gegebener Zeit bekannt. Wann genau das sein wird, ist allerdings unklar.

Die WKStA hat ihre Ermittlungen wegen Falschaussage im U-Ausschuss im Jänner 2023 abgeschlossen und den Akt an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Dieser lag zuletzt mehrere Monate in der zuständigen Sektion im Justizministerium.

Konkret geht es bei den Vorwürfen um die Entstehungsgeschichte der ÖBAG (Österreichische Beteiligungs-AG) in den Jahren 2017 und 2018 und wie intensiv Kurz bei der Reform der Staatsholding involviert war. ÖBAG-Vorstand war Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium.

Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte der Ex-ÖVP-Chef seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt.

Schmid belastete Kurz schwer

Schmid hat im vergangenen Jahr in der ÖVP-Korruptions- und Inseratenaffäre vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz und dutzend weitere ehemalige und aktive ÖVP-Politiker schwer belastet.

Bereits im Frühjahr hatte der Ex-ÖBAG-Chef bei der Staatsanwaltschaft den Kronzeugenstatus ersucht. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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