Gesundheit
Home Office trotz Corona-Quarantäne: Zettel entscheidet
Nach zwei Jahren Pandemie und Quarantäne ist immer noch nicht klar, wann man von der Arbeit befreit ist und was es dazu braucht.
Ich bin in Quarantäne – muss ich arbeiten gehen? Eine Frage, die aktuell viele Menschen beschäftigt und deren Antwort immer noch unklar scheint. Immerhin befinden sich derzeit rund 360.000 Österreicherinnen und Österreicher in behördlich angeordneter Quarantäne. Für sie gilt: Sobald Symptome auftreten und der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellt, ist man im Krankenstand. Ohne Symptome kommt es darauf an, ob eine sogenannte Home-Office-Vereinbarung unterschrieben wurde, stellt die Arbeiterkammer unter den häufig gestellten Fragen klar.
Auch eine telefonische Absonderungsanordnung ist rechtswirksam, insofern sie von der Gesundheitsbehörde und nicht 1450 ausgesprochen wurde. Wichtig ist am Ende jedoch immer der schriftliche Bescheid der Gesundheitsbehörde, der dem Arbeitgeber umgehend übermittelt werden muss.
Homeoffice nur mit Vertrag
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nicht einseitig Homeoffice anordnen, wird aber ein zusätzlicher Vertrag dazu geschlossen, müssen Dauer, Ausmaß, Arbeitsgerät und Abgeltungen für Home-Office-Tage darin geregelt sein. "Jemand, der keine Home-Office-Vereinbarung hat, also ohnehin nicht im Homeoffice arbeitet, der kann auch nicht in der Quarantäne zum Home-Office verpflichtet werden", stellt AK-Jurist Philipp Brokes außerdem im Ö3-Interview klar.
AK: "Auf richtigen Sessel achten"
Unlängst äußerte sich auch AK-Präsidentin Renate Anderl im ORF-Fernsehen zum Thema Home Office. Besonderes Augenmerk müsse auch auf sichere Arbeitsbedingungen zuhause gelegt werden. Zentrale Frage für Anderl: "Habe ich einen Schreibtisch und einen richtigen Sessel oder arbeite ich am Küchentisch?"
Neue Regelung für systemrelevante Berufe
Zusätzlich gibt es seit 8. Jänner 2022 eine neue Regelung für systemrelevante Berufe: Die Gesundheitsbehörde - und nur die (!) - kann im Falle eines Polizisten oder Arztes entscheiden, ob die Person für den Betrieb wirklich unentbehrlich ist und trotz Quarantäne physisch am Arbeitsplatz erscheinen muss.