Politik

Neue Regelung: So viel Geld gibts jetzt für Home Office

Am Mittwoch enthüllte die Regierung erste Details zur neuen Home-Office-Regelung. So kommen Arbeitnehmer nun an finanzielle Boni.

Roman Palman
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Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates per Videokonferenz am Mittwoch, 27. Jänner 2021, in Wien
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates per Videokonferenz am Mittwoch, 27. Jänner 2021, in Wien
HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

Der heutige Ministerrat drehte sich ganz um das Home Office. Bei der Pressekonferenz im Anschluss gab die Regierung Einblick in den ersten, steuerlichen Teil der lange erwarteten Regelung. 

Die Regierung stellt klar, dass die Bereitstellung erforderlicher digitalen Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber kein steuerpflichtiger Sachbezug sind.

Zahlungen der Arbeitgeber zur Abgeltungen von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Home Office – etwa für Laptops oder Mobilgeräte – sollen bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Die steuerfreien Zuwendungen dürfen also insgesamt maximal 100 Tage à 3 Euro ausmachen.

Geld für Schreibtisch, Sessel & Co.

Arbeitnehmer können über die Arbeitnehmerveranlagung ebenfalls bis zu 300 Euro als Werbungskosten absetzen. Darunter fallen laut Regierung auch nachgewiesene Kosten für ergonomisch geeignetes Mobiliar in der eigenen Wohnung auf der Grundlage einer Home-Office-Vereinbarung.

Diese Regelung soll rückwirkend auch für das Jahr 2020 gelten. Allerdings gilt hier die 300-Euro-Grenze dann für 2020 und 2021 zusammen.

Damit wird Home Office in Summe mit bis zu 600 Euro steuerlich begünstigt.

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    Pressefoyer nach dem Ministerrat am 27. Jänner 2021. Im Bild: (v.l.) Arbeitsminister Martin Kocher, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
    Pressefoyer nach dem Ministerrat am 27. Jänner 2021. Im Bild: (v.l.) Arbeitsminister Martin Kocher, Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne)
    HANS PUNZ / APA / picturedesk.com

    Volles Geld für Arbeitnehmer

    Die Arbeitnehmer im Home Office sollen die Vergünstigungen in jedem Fall in vollem Umfang erhalten, bekräftigte die Regierung. Deshalb können Arbeitnehmer – wenn die eingangs beschriebenen, steuerfreien 300 Euro durch den Arbeitgeber nicht voll ausgenutzt werden – die Differenz als Werbungskosten pauschal geltend machen.

    "Damit stellen wir sicher, dass die Arbeitnehmer jedenfalls den ihnen zustehenden Betrag erhalten – entweder als Absetzbetrag bei der Arbeitnehmerveranlagung oder in Form von Sachleistungen oder Zahlungen durch den Arbeitgeber", heißt es seitens des Finanzministeriums.

    Wenn die Arbeitnehmer keine digitalen Arbeitsmittel, sondern einen Zuschuss erhalten, können selbst angeschaffte Geräte (die den Zuschuss übersteigen) zusätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

    150 Millionen pro Jahr

    Diese Home-Office-Regelungen werden vorerst bis 2023 befristet sein. Danach wolle man sie evaluieren. Das Finanzministerium rechnet mit bis zu 150 Millionen Euro an Mehrkosten bzw. verringerten Steuereinnahmen pro Jahr.

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      privat, iStock