Politik

H.C. Strache in ASFINAG-Causa erneut freigesprochen

Ex-Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache wurde vom OLG-Wien in der Causa ASINFAG vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. 

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    Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am Mittwoch die Freisprüche für den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Unternehmer Siegfried Stieglitz bestätigt.
    Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat am Mittwoch die Freisprüche für den ehemaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Unternehmer Siegfried Stieglitz bestätigt.
    Helmut Graf

    Am heutigen Mittwoch hat das Oberlandesgericht Wien den Freispruch für Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und den mitangeklagten Unternehmer Siegfrid Stieglitz bestätigt. Die beiden mussten sich in der Causa ASFINAG vor Gericht verantworten.

    Strache stand im Verdacht, dem Unternehmer einen Posten als Aufsichtsrat in der Autobahn- und Schnellstraßenbetreibergesellschaft (ASFINAG) verschafft zu haben. Im Gegenzug wurde Stieglitz vorgeworfen, Spendengelder an einen FPÖ-nahen Verein gezahlt zu haben. 

    Bereit im Juli 2022 wurden die beiden vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) legte daraufhin Berufung ein. Nun wurde der Freispruch aus dem Vorjahr bestätigt. 

    Das Gericht sah in der Spenden an den Verein eine Art von Lobbying. Die Bestellung des Unternehmers zum Aufsichtsrat begründete das Gericht mit der politischen Realität. Demnach sein es in Österreich gang und gäbe, dass Minister bei staatsnahen Betrieben einen Kandidaten vorschlagen würden. 

    Strache nach Freispruch erleichtert

    Für den ehemaligen FPÖ-Chef ist es bereits der zweite Freispruch im laufenden Kalenderjahr. Bereits zu Jahresbeginn wurde Strache in der Causa PRIKRAF vom Vorwurf der Bestechlichkeit rechtskräftig freigesprochen. Strache zeigte sich nach dem Gerichtstermin erleichtert. "Ich habe immer volles Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gehabt", erklärte er gegenüber der APA.

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      iStock, Privat (Montage: "Heute")
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