Ausweg "Immunität"
Haftbefehl! So sieht es für Netanyahu in Österreich aus
Diplomaten rätseln: Der gewählte Ministerpräsident Israels wird Hamas-Terroristen gleichgestellt – es gilt ein Haftbefehl. Was soll Österreich tun?
Ein Besuch ist in den kommenden Wochen oder Monaten nicht geplant, doch was wäre, wenn der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu österreichischen Boden betreten würde? Würde er verhaftet werden? Denn gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) vor. Er steht nämlich unter Verdacht, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben.
"Österreich ist Vertragspartei zum Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs. Alle Vertragsparteien sind völkerrechtlich verpflichtet, Haftbefehle des IStGH umzusetzen, so auch Österreich", teilt das Außenministerium gegenüber "Heute" mit.
Österreich respektiert demnach den Haftbefehl, der nicht nur gegen Netanyahu, sondern auch gegen den ehemaligen Verteidigungsminister Israels, Joaw Galant, sowie den Hamas-Terroristen Mohammed Deif erlassen wurde. Diese Haltung nehmen auch andere Staaten des G7 ein, darunter Italien, Kanada, Deutschland, Japan und das Vereinigte Königreich.
Immunität für Israel-Premier?
Allerdings bleibt die Situation kompliziert. Die französische Diplomatie, die zunächst eine ähnliche Haltung wie Luxemburg einnahm, hat kürzlich eine "Immunität" ins Spiel gebracht, die bei der Anwendung von Haftbefehlen gegen Staatsoberhäupter zu berücksichtigen sei. Diese Interpretation stützt sich auf einen Artikel des Römischen Statuts, der die Frage der Immunität von Führern aus Ländern behandelt, die den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen.
Außenminister Alexander Schallenberg hat die Entscheidung, Haftbefehle gegen Netanjahu und Galant auszustellen, als "völlig unverständlich" kritisiert. Die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs würde darunter leiden. "Es ist absurd, die Mitglieder einer demokratisch gewählten Regierung mit dem Anführer einer Terrororganisation gleichzusetzen."
Wichtig ist zu wissen, dass der Internationale Strafgerichtshof keine eigene Exekutivgewalt hat, um Haftbefehle direkt durchzusetzen. Stattdessen sind die Staaten, die das Römische Statut unterzeichnet haben, für die Ausführung der Haftbefehle verantwortlich. Die Entscheidung, ob und wie diese vollzogen wird, hängt daher von der Bereitschaft der einzelnen Länder ab.
Orban will Netanyahu einladen
Ungarns Premier Victor Orbán hat bereits angekündigt, den Haftbefehl zu ignorieren und Netanyahu demonstrativ zu einem Treffen eingeladen – "Heute" hat berichtet.
"Die Frage einer Einreise ist aber rein hypothetisch", heißt es abschließend noch aus dem Außenministerium gegenüber "Heute". "Es ist sehr unwahrscheinlich, dass gesuchte Personen in einen der IStGH-Vertragsstaaten reisen und sich dem Risiko einer Festnahme aussetzen würden." Israel hat angekündigt, gegen den Haftbefehl Berufung einlegen werde.
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Auf den Punkt gebracht
- Ein möglicher Besuch von Benjamin Netanyahu in Österreich wirft Fragen zur Umsetzung des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) auf, da Österreich als Vertragspartei des Römer Statuts verpflichtet ist, solche Haftbefehle zu vollziehen.
- Während Österreich und andere G7-Staaten den Haftbefehl respektieren, bleibt die Situation kompliziert, da einige Länder wie Frankreich und Ungarn unterschiedliche Haltungen einnehmen und die Frage der Immunität von Staatsoberhäuptern diskutieren.