Österreich

Haft für Theresienbad-Vergewaltiger reduziert

Heute Redaktion
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Bild: Andre Wanne

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Dienstag die Strafe des Irakers reduziert, da es ein "einmaliger Vorfall" war, dessen Langzeitfolgen nicht feststellbar seien.

Nachdem der 10-jährige Bub am 2. Dezember 2015 von einem irakischen Flüchtling vergewaltigt wurde, entwickelte er eine posttraumatische Belastungsstörung. Das bestätigte ein psychiatrisches Gutachten, das Erstgericht nahm dies und die "nicht absehbaren Folgen" ausdrücklich als erschwerenden Umstand an und verurteilte den Täter zu sieben Jahren Haft.

Strafe reduziert

Fünf Richter am Obersten Gerichtshof (OGH) haben den Schuldspruch wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung am Dienstag zwar bestätigt, jedoch das Strafmaß von sieben auf vier Jahre reduziert.

Einmaliger Vorfall

"Vier Jahre sind angemessen", sagte Senatspräsident Thomas Philipp bei seiner Urteilsbegründung. Es habe sich um einen "einmaligen Vorfall" gehandelt, nicht um "jahrelange Missbrauchshandlungen im Familienkreis mit oft gravierenden Folgen". Man dürfe hier nicht das Augenmaß verlieren.

Das reumütige Geständnis des Angeklagten und seine bisherige Unbescholtenheit müsse berücksichtigt werden, der Täter war zum Zeitpunkt der Tat noch keine 21 Jahre alt.

Folgen nicht konkret feststellbar

Ob der damals vierjährige Bub durch die Vergewaltigung dauerhafte Schäden davongetragen hat, dazu mangle es an "konkreten Feststellungen", befindet Philipp. Es ist für den OGH also nicht gesichert, ob das Opfer mit langfristig unabsehbare Folgen rechnen muss.

Mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs ist der innerstaatliche Instanzenzug ausgeschöpft, das Urteil und auch das Strafmaß von vier Jahren ist rechtskräftig. (csc)